Ratgeber

Um Kopf und Kragen reden Firmenhandy privat nutzen

Private Telefonate mit dem Firmenhandy rechtfertigen nicht ohne weiteres die Kündigung eines Mitarbeiters. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden. Nach Meinung des Gerichts ist eine fristlose Kündigung allenfalls bei umfangreichen unerlaubt und heimlich geführten Telefonaten angemessen. Und dieses Fehlverhalten müsse der Arbeitgeber nachweisen (Urteil vom 23.10.2008 10 Sa 787/05).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Bauingenieurs statt. Der Arbeitgeber hatte dem Kläger unter anderem mit der Begründung fristlos gekündigt, er habe das Firmenhandy für private Gespräche genutzt. Allerdings fehlten jegliche Angaben darüber, dass und wann der Arbeitgeber die Nutzung des Firmenhandys für private Zwecke verboten hatte.

Vor diesem Hintergrund sah das LAG keinen wichtigen Grund für eine fristlose Entlassung. Der Bauingenieur habe ohne ausdrückliche Mitteilung des Arbeitgebers nicht davon ausgehen müssen, dass ihm private Gespräche ausnahmslos verboten seien. Ebenso fehle für eine extensive Nutzung jeder Nachweis. Außerdem hätte es nach Meinung des Gerichts der vorherigen Abmahnung bedurft.

Quelle: ntv.de

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