Fahrlässige Tötung Foodwatch zeigt Lidl an
21.05.2010, 10:57 UhrDie Verbraucherorganisation Foodwatch stellt wegen des bakterienverseuchten Käses aus Österreich Strafanzeige gegen den Lebensmittel-Discounter Lidl, die österreichische Firma Prolactal und das baden-württembergische Verbraucherministerium. Der Vorwurf: Verdacht der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung mit Todesfolge.
Drei Todesfälle und mehrere Krankheitsfälle können nach Angaben der Bundesregierung mit dem Käse in Verbindung gebracht werden. Die Verbraucherschützer sehen einen Zusammenhang zwischen dem Tod eines Mannes in Hessen und dem Käse, den er trotz der ersten Warnung von Lidl gegessen haben soll. Foodwatch kritisiert, Lidl habe zu spät eindringlich vor akuter Gesundheitsgefahr gewarnt. Und auch das Stuttgarter Ressort habe zu spät von sich aus reagiert. "Es steht die Frage im Raum, ob dieser Todesfall mit einer frühzeitigen und unmissverständlichen Verzehrswarnung hätte verhindert werden können", so der Vize-Geschäftsführer von Foodwatch, Matthias Wolfschmidt.
Bei den Bakterien handelt es sich um Listerien, die beim Menschen schwere Infektionen auslösen können. Sie sind in der Umwelt weit verbreitet, werden normalerweise aber durch Pasteurisierung vernichtet. Wenn befallene Lebensmittel eingefroren werden, können sie sich vermehren. Die Listeriose kann bei Kranken, Geschwächten, Schwangeren oder Neugeborenen lebensbedrohlich werden.
Zu spät gewarnt?
Lidl hatte am 23. Januar den Harzer Käse der österreichischen Firma Prolactal zurückgerufen und den Rückruf im Februar mit deutlicherer Formulierung erneuert. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelt bereits gegen Lidl und prüft einen Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, in dem auch die Information der Öffentlichkeit geregelt ist.
Der Discounter hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, bereits im Januar unmissverständlich und mit Hinweis auf Lebensgefahr vor dem Verzehr des Käses gewarnt zu haben. Auch das Stuttgarter Verbraucherschutzministerium hält die Vorwürfe für unbegründet
Quelle: ntv.de, dpa