Ratgeber

Kündigungsschreiben Fotokopie reicht nicht aus

Eine Kündigung, die dem Arbeitnehmer nur als Fotokopie zugeht, ist unwirksam. Bei Kündigungsschreiben muss das Original unterschrieben ausgehändigt werden, befand das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf (Az.: 12 Sa 132/07).

Damit wehrte sich eine Fabrikarbeiterin aus Mönchengladbach erfolgreich gegen ihre Entlassung. Die Fabrikhalle war abgebrannt, der Standort daraufhin aufgegeben worden. Bei der Massenentlassung war der Frau die Original-Kündigung kurz gezeigt worden, mitnehmen durfte sie nur die Kopie. "Nur gucken, nicht anfassen - reicht nicht", befand das Gericht und ließ keine Revision zu.

Quelle: ntv.de

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