Kündigungsschreiben Fotokopie reicht nicht aus
17.07.2007, 06:01 UhrEine Kündigung, die dem Arbeitnehmer nur als Fotokopie zugeht, ist unwirksam. Bei Kündigungsschreiben muss das Original unterschrieben ausgehändigt werden, befand das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf (Az.: 12 Sa 132/07).
Damit wehrte sich eine Fabrikarbeiterin aus Mönchengladbach erfolgreich gegen ihre Entlassung. Die Fabrikhalle war abgebrannt, der Standort daraufhin aufgegeben worden. Bei der Massenentlassung war der Frau die Original-Kündigung kurz gezeigt worden, mitnehmen durfte sie nur die Kopie. "Nur gucken, nicht anfassen - reicht nicht", befand das Gericht und ließ keine Revision zu.
Quelle: ntv.de