Ratgeber

Mobilfunkgeräte geklaut Frau wollte Chef verklagen

Ein Mitarbeiter, der seinen Arbeitgeber bestohlen hat und dies auch zugibt, hat keine Aussicht auf Unterstützung für eine Kündigungsschutz-Klage. Nach einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz kann der Betroffene weder mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechnen noch die Beiordnung eines Anwalts durch das Gericht erwarten (Beschluss vom 15.8.2008 - 11 Ta 124/08).

Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde einer Verkäuferin zurück. Die Klägerin hatte sich dagegen gewandt, dass ihr das Arbeitsgericht Mainz für einen Kündigungsschutz-Prozess die Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwalts verweigert. Die Frau hatte zugegeben, Mobilfunkgeräte beiseite geschafft zu haben, um sie privat zu verkaufen. Gleichwohl erhob sie gegen die fristlose Entlassung Klage.

Das LAG schloss sich jedoch der Auffassung des Arbeitsgerichts an, wonach ein Prozessieren auf Staatskosten nicht infrage komme. Der Sachverhalt sei eindeutig und die fristlose Kündigung berechtigt.

Quelle: ntv.de

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