Beleidigung eines Kunden Fristlose Kündigung
18.12.2006, 11:31 UhrArbeitgeber können Mitarbeitern ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen, wenn diese Kunden grob beleidigen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor (Az.: 11 Sa 652/05), von dem der Deutsche Anwaltverein in Berlin berichtet.
Dem Kläger war von seinem Arbeitgeber, einer Druckerei, fristlos gekündigt worden, weil er sich ausfallend gegenüber einer Kundin verhalten hatte. In Hörweite der Kundin hatte er lautstark über die Frau geschimpft und dabei ordinäre, aggressive Ausdrücke benutzt - unter anderem: "Ich schmeiß die dumme Sau raus".
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der gravierenden Verletzung der wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers. Ein Unternehmen wie eine Druckerei sei auf gute und langfristige Kundenbeziehungen angewiesen, die durch das geschäftsschädigende Verhalten des als aufbrausend bekannten Mitarbeiters gefährdet gewesen seien. Das Verhalten des Arbeitnehmers bedeute eine Störung im Vertrauensbereich und stelle eine schwere Pflichtverletzung dar.
Informationen: Deutsche Anwaltauskunft (Tel.: 01805/18 18 05 für 12 Cent pro Minute)
Quelle: ntv.de