Ratgeber

Mit gefälschtem Zeugnis Fristlose Kündigung

Wer sich mit einem gefälschten Zeugnis um einen Arbeitsplatz bewirbt, riskiert den Verlust seines Arbeitsplatzes, sobald dem Arbeitgeber die Täuschung bekannt wird. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor (Az.: 5 Sa 25/06), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hinweist.

Der Arbeitgeber stellte in dem Fall nach achtjähriger Beschäftigung fest, dass ein Arbeitnehmer die Bewertungen in seinem Ausbildungszeugnis in bessere Beurteilungen verfälscht hatte. Daraufhin focht er mit Erfolg das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung an. Er hätte bei der seinerzeitigen Bewerberauswahl eine Vorauswahl aufgrund der Ausbildungsnoten getroffen, lautete seine Begründung. Der Arbeitnehmer habe den Arbeitsplatz erhalten, da er gegenüber anderen Bewerbern bessere Beurteilungen vorgelegt habe. Das Arbeitsverhältnis konnte mit sofortiger Wirkung gelöst werden.

Laut DAV haben Arbeitgeber ein schützenswertes Interesse daran, dass vorgelegte Zeugnisse die Qualifikation des Bewerbers wahrheitsgemäß wiedergeben. Nur so sei ein gerechter Vergleich zwischen den Bewerbern möglich. Außerdem brauche es kein Arbeitgeber hinnehmen, dass der Eindruck vermittelt wird, er sanktioniere Täuschungen nicht.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft (Tel.: 01805/18 18 05 für 14 Cent pro Minute, Internet:).

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen