Ratgeber

Unpünktlicher Organist Fristlose Kündigung rechtens

Einem Organisten, der mehrfach unpünktlich zum Gottesdienst erschienen war, darf fristlos gekündigt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil.

Nach Überzeugung der Richter gilt dies auch, wenn der Organist auf Grund einer seelischen Erkrankung Termine schlichtweg vergisst. Für die Störung im ordnungsgemäßen Ablauf eines Gottesdienstes sei es unerheblich, aus welchen Gründen der Organist nicht erscheine. (Az.: 4 Sa 1008/05)

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Organisten ab. Der Kläger war mehrfach nicht oder zu spät zum Gottesdienst erschienen. Nach vergeblichen Ermahnungen sprach die Kirche die fristlose Kündigung aus. Der Organist machte in seiner Klage unter anderem geltend, dass er auf Grund einer seelischen Erkrankung nicht in der Lage sei, seinen Alltag zu organisieren.

Das LAG ließ diesen Einwand nicht gelten. Die Richter hielten dem Kläger vor, er müsse notfalls Hilfsmittel nutzen, um Termine einzuhalten. Auch unverschuldete Verletzungen des Arbeitsvertrages könnten die fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar sei. Das sei hier der Fall.

Quelle: ntv.de

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