Vom Mieter vermöbelt Fristlose Kündigung rechtens
08.06.2009, 14:17 UhrSchläge und Pöbelei durch einen Mieter sind Gründe für eine fristlose Kündigung. Eine vorherige Abmahnung des Mieters ist nicht erforderlich. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Brühl hervor (Aktenzeichen: 22 C 433/07). In dem Fall hatte der Ehemann einer Mieterin einen anderen Hausbewohner getreten und mit einer Zange gegen den Kopf geschlagen.
Schon verbale Ausfälle können für eine unangemeldete Kündigung ausreichen: In einem Fall vor dem Amtsgericht Coburg belegte ein Mieter die Nachbarn und ihre Kinder wiederholt mit Kraftausdrücken (Aktenzeichen: 11 C 1036/08). Das Gericht entschied, "Schlampe" und "Dreckskinder" rechtfertigten die fristlose Kündigung.
Quelle: ntv.de, dpa