Nach KZ-Vergleich Fristlose Kündigung rechtens
04.10.2006, 15:51 UhrDer Vergleich von Verhältnissen in einem Betrieb mit einem Konzentrationslager rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az.: 6 Sa 72/06).
Die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers wurde damit abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichtes berechtigen derartige Beleidigungen den Arbeitgeber regelmäßig auch ohne vorherige Abmahnung zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung.
Quelle: ntv.de