Ratgeber

Nach KZ-Vergleich Fristlose Kündigung rechtens

Der Vergleich von Verhältnissen in einem Betrieb mit einem Konzentrationslager rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az.: 6 Sa 72/06).

Die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers wurde damit abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichtes berechtigen derartige Beleidigungen den Arbeitgeber regelmäßig auch ohne vorherige Abmahnung zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung.

Quelle: ntv.de

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