Account-Manager in Rage Fristlose Kündigung wegen Datenlöschung?
07.03.2014, 15:17 Uhr"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben." Diese Weisheit sollte bisweilen auch von zornigen Angestellten beherzigt werden, die im Streit um den Arbeitsvertrag Daten von ihrem Account löschen.
Löscht ein Account-Managers umfangreiche Daten auf seine m Benutzer-Account im Betrieb, so kann er fristlos gekündigt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt (LArbG) entschieden (Az.: 7 Sa 1060/10).
In dem verhandelten Fall war der spätere Kläger bei einem Unternehmen der EDV-Branche als Account-Manager beschäftigt. Nach den Ermittlungen eines gerichtlich eingesetzten Sachverständigen hatte der Kläger von seinem Benutzer-Account im Betrieb circa 80 eigene Dateien gelöscht und weitere 374 Objekte, nämlich 144 Kontakte, 51 E-Mails, 167 Aufgaben und 12 Termine. Hintergrund waren laufende Verhandlungen der Parteien um die Abänderung beziehungsweise Aufhebung seines Arbeitsvertrages.
Fristlos oder ordentlich?
Das Unternehmen entdeckte die Löschungen und kündigte dem Mann fristlos, hilfsweise ordentlich. Der Account-Manager wehrte sich dagegen mit einer Kündigungsschutzklage.
Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung nur als ordentliche Kündigung für gerechtfertigt. Das LArbG Frankfurt war dagegen der Ansicht, das Fehlverhalten des Klägers rechtfertige eine fristlose Kündigung.
Demnach hat die umfangreiche Datenlöschung das Vertrauen in die Integrität des Arbeitnehmers vollständig zerstört. Die Daten stünden in der Verfügungsmacht des Arbeitgebers. Eine eigenmächtige Löschung durch einen Arbeitnehmer mit den sich daraus ergebenden internen Problemen und gegenüber Kunden sei ein so erheblicher Verstoß gegen selbstverständliche Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag, dass die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sei.
Auch eine Abmahnung, die in der Regel einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen vorangehen muss, sei hier nicht notwendig gewesen. Der Arbeitnehmer habe genau gewusst, dass die Löschung der Daten von der Arbeitgeberin auf keinen Fall hingenommen werden würde, begründete das Gericht sein Urteil.
Quelle: ntv.de, awi