Ab Mai gilt neues Mietrecht Für Mieter wird's nicht besser
29.04.2013, 16:52 UhrMieter klagen über steigende Belastungen, doch die neue Mietrechtsreform wird den wenigsten von ihnen nutzen. Verbesserungen gibt es vor allem für Vermieter. Um sie zu energetischen Sanierungen zu bewegen, werden ihnen großzügige Rechte eingeräumt.
Am 1. Mai tritt eine Reform des Mietrechts in Kraft, die vor allem für Vermieter Vorteile bei Sanierungen zur Energieersparnis bringt. Zudem können sich Immobilienbesitzer besser gegen Mietnomaden wehren. Aber auch für Mieter gibt es neue Rechte: Mieterhöhungen können in bestimmten Ballungsgebieten künftig gedeckelt werden.
Was müssen Mieter bei Sanierungen künftig hinnehmen?
Bei einer energetischen Sanierung, also Baumaßnahmen zur Energieeinsparung, darf der Mieter während der ersten drei Monate nicht mehr die Miete mindern. Vielmehr muss er Baulärm und Staub dulden, wenn etwa Fenster ausgetauscht werden oder die Fassade gedämmt wird. Nur wenn eine Wohnung zeitweilig unbenutzbar wird, bleibt das Minderungsrecht erhalten.
Welche Modernisierungskosten muss der Mieter mittragen?
Der Vermieter darf nur maximal elf Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung auf die Miete umlegen. Diese Beteiligung gilt aber auch für Sanierungen, die lediglich für eine bessere Energienutzung sorgen - also etwa der Einbau eines neuen Brennkessels für eine Zentralheizung. Der Mieter muss auch so eine Sanierung mit bezahlen, obwohl er selbst keine Heizkosten einspart. Nur das Klima schützende Umbauten wie Solaranlagen auf dem Dach berechtigen nicht zur Mieterhöhung.
Können sich Mieter gegen hohe Modernisierungskosten wehren?
Mieter mit schmalem Geldbeutel können sich weiterhin darauf berufen, dass die Umlage von Modernisierungskosten für sie finanziell nicht zu verkraften ist. Der Einwand muss binnen Monatsfrist erfolgen, hat aber keine aufschiebende Wirkung mehr für die Umbaumaßnahmen. Später entscheidet dann das Gericht, ob der Mieter sich an den Modernisierungskosten beteiligen muss oder nicht.
Was können Vermieter gegen Mietnomaden tun?
Vermietern wird eine beschleunigte Zwangsräumung ermöglicht, wenn sie Opfer sogenannter Mietnomaden geworden sind. Gerichte müssen Räumungssachen nun vorrangig bearbeiten, damit die schon entstandenen finanziellen Ausfälle des Vermieters nicht noch größer werden. Zudem kann der Vermieter schneller ein Räumungsurteil erwirken, dessen Vollstreckung anhand der "Berliner Räumung" erleichtert wird. Sie ermöglicht es Vermietern, die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen zu lassen, ohne die darin befindlichen Gegenstände - oftmals für viel Geld - wegschaffen und einlagern zu müssen.
Welche Vorteile haben Mieter von der Reform?
In Großstädten sollen Mieten nicht mehr so rasant ansteigen: Bislang können Vermieter alle drei Jahre die Miete um 20 Prozent erhöhen, solange die Grenzen des Mietspiegels eingehalten werden. Innerhalb von elf Jahren kann sich die Miete somit verdoppeln. Diese Deckelung wird nun auf 15 Prozent abgesenkt - allerdings nur in Regionen, für die dies vorher vom jeweiligen Bundesland festgelegt wurde. Aktuell wird die Mietpreisbremse schon in München erprobt, Berlin und Nordrhein-Westfalen wollen nachziehen. Die Regelung bezieht sich allerdings nur auf bereits bestehende Mietverhältnisse. Bei Neuvermietungen haben Vermieter weitgehend freie Hand, solange sie die Wohnungsknappheit nicht für Wuchermieten nutzen.
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Quelle: ntv.de, AFP