Ratgeber

Musik auf Straßenfesten GEMA darf voll kassieren

Wer hört zu, wer nicht mehr? Die Abgrenzung ist schwierig.

Wer hört zu, wer nicht mehr? Die Abgrenzung ist schwierig.

(Foto: Grey59, pixelio.de)

Die Verwertungsgesellschaft GEMA darf bei Weihnachtsmärkten und Straßenfesten die Vergütung für Musikaufführungen nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Veranstalter von Straßenfesten in Bochum und Münster hatten sich gegen die Berechnungsmethode gewehrt. Sie meinten, es dürfe nur die Fläche berücksichtigt werden, die von der Bühne mit Musik beschallt wird und auf der sich Besucher aufhalten können (Az. I ZR 125/10 und I ZR 175/10).

Der BGH billigte jedoch die Berechnung nach der Gesamtfläche: Für Freiluftveranstaltungen sei es "typisch, dass das Publikum vor der Bühne ständig wechselt und damit insgesamt wesentlich mehr Zuhörer die Musik wahrnehmen, als auf der beschallten Fläche Platz fänden". Außerdem präge die Musik von der Bühne regelmäßig die gesamte Veranstaltung. Schließlich sei die pauschale Berechnung auch aus Gründen der Praktikabilität geboten.

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) nimmt urheberrechtliche Nutzungsrechte an Musikwerken wahr, die ihr von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern eingeräumt werden.

Quelle: ntv.de, dpa

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