Ratgeber

Der Preiserhöhung entgehen Gas-Anbieter richtig wechseln

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(Foto: dapd)

Auf rund 3,5 Millionen Haushalte in Deutschland, die mit Gas kochen oder heizen, kommen ab September oder Oktober Preissteigerungen zu. Tariferhöhungen können für Verbraucher ein Zeitpunkt sein, einen Anbieterwechsel zu prüfen.

Insgesamt gibt es laut dem Verbraucherportal Verivox rund 800 Gasanbieter in Deutschland. Weil der Markt traditionell aber sehr zersplittert ist, gibt es nur wenige bundesweite Anbieter. Wie viele regionale Alternativen zum örtlichen Versorger der Kunde hat, hängt von der Wettbewerbssituation in der jeweiligen Gegend ab. Im Schnitt können Verbraucher aber inzwischen unter rund einem Dutzend Versorgern wählen.

Wie finde ich den günstigsten Gasanbieter?

Gratis-Preisvergleiche finden sich im Internet. Zur Berechnung des günstigsten Tarifs müssen der Jahresverbrauch in Kilowattstunden laut Jahresabrechnung und die Postleitzahl eingegeben werden. Wenn auf der Gasrechnung der Verbrauch nur in Kubikmetern angegeben ist, kann der Wert mit 9,2 multipliziert werden, um einen annähernden Wert in Kilowattstunden zu erhalten.

Wie funktioniert der Wechsel?

Meist müssen an den neuen Anbieter per Post, Telefon oder Internet die persönlichen Daten wie Name und Anschrift übermittelt werden, daneben Angaben zum bisherigen Energieversorger, die dortige Kundennummer, die Nummer des Gaszählers sowie der gewünschte Liefertermin. Danach erhält der Kunde eine Bestätigung über den neuen Vertrag. Der neue Anbieter übernimmt dann in aller Regel kostenlos die restlichen Formalitäten wie etwa die Kündigung beim bisherigen Versorger. Teils empfiehlt es sich, als Verbraucher den Stand den Anbieterwechsels zwischenzeitlich bei seinem alten Versorger zu überprüfen.

Wie schnell komme ich aus meinem Vertrag heraus?

Das hängt ganz vom jeweiligen Tarif ab. Wer keinen speziellen Vertrag abgeschlossen hat, kann meist zum Ende des Folgemonats kündigen. Bestehen Verträge, die etwa einen günstigeren Preis bei einer Mindestlaufzeit garantieren, gelten die jeweiligen Kündigungsfristen. Nur bei einer Preiserhöhung hat jeder Kunde das Recht auf eine sofortige Kündigung. Diese muss aber möglichst bald nach Erhalt des Schreibens zur Preiserhöhung folgen. In der Regel dauert es ein bis zwei Monate, bis sämtliche Formalitäten für den Wechsel abgeschlossen sind.

Kann ich plötzlich ohne Gas dastehen?

Nein. Der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte zu versorgen - auch wenn sie nicht mehr Vertragspartner sind. Selbst wenn der neue Anbieter pleite geht, muss der örtliche Versorger einspringen. Er darf dann aber auch wieder seinen Grundpreis für das gelieferte Gas verlangen.

Sind für den Wechsel technische Änderungen nötig?

Nein, denn das Gas kommt nach wie vor vom lokalen Versorger. Die Fremdanbieter speisen ihre Energie lediglich in die allgemeinen Verteilnetze ein und zahlen dem lokalen Versorger eine Gebühr für den Transport bis in den Haushalt.

Den günstigsten Gas-Anbieter finden Sie hier

Quelle: ntv.de, AFP

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