Ratgeber

Unwirksame Preiserhöhungen Gaskunden bekommen Recht

Nach fast acht Jahren scheint sich der Widerstand von einigen unbeugsamen Gaskunden von Eon Hanse gegen Vertragsklauseln zu Preisänderungen gelohnt zu haben. Einige tausend Kunden haben zuvor Zahlungen an den Konzern in Teilen verweigert. Das Hanseatische Oberlandesgericht gibt ihnen Recht.

Mit Biogas- und Klimatarifen können umweltbewusste Gaskunden Geld sparen, erläutert das Verbraucherportal Verivox. Foto: Holger Hollemann

55.000 Kunden hatten nach Angaben eines E.on-Anwaltes seit 2004 den Preisfestsetzungen widersprochen, davon hatten 5.000 einen Teil der Zahlungen verweigert.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem Urteil über die Sammelklage von 53 Gaskunden gegen die Unwirksamkeit von Preiserhöhungen des Unternehmen Eon Hanse in vollem Umf ang der Verbraucherseite Recht gegeben. Damit ist die im April 2005  erhobene erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger zu einem guten Ende gekommen, wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet. Da das Gericht die Revision zugelassen hat, ist es indes nicht ausgeschlossen, dass Eon noch den Bundesgerichtshof anrufen wird - dazu hat das Unternehmen vier Wochen Zeit.

Die ursprünglich 55 Kläger wurden von der Verbraucherzentrale Hamburg koordiniert und unterstützt. Die Klage richtete sich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Preiserhöhungen der Eon Hanse. Vor dem Landgericht Hamburg hatten die Kunden obsiegt, weil das Gericht die Vertragsklauseln zur Preisänderung für unwirksam befand.

"Das ist ein voller Erfolg für die Gaskunden. Nach fast acht Jahren geht der längste und einer der wichtigsten Prozesse der Verbraucherzentrale Hamburg zu Ende. Wir sind sehr glücklich und freuen uns für die Gaskunden in Norddeutschland", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Das von Eon angerufene Oberlandesgericht ordnete dann entgegen der inzwischen vom Bundesgerichtshof eingeschlagenen Linie die Einholung von Sachverständigengutachten zur Angemessenheit der Preise an und bestellte die Gutachter wieder ab. Sodann nahm das Gericht eine Beweisaufnahme vor, um zu klären, ob Eon Hanse die Möglichkeit hatte, sich durch Kündigung der Verträge gegen die Kundenwidersprüche zu wehren oder ob dem Unternehmen dies durch das Bundeskartellamt verwehrt wurde. Unterm Strich gab das Gericht jetzt der Kundenseite in vollem Umfang Recht.

Das Urteil bedeutet – vorbehaltlich der noch ausstehenden Revision – praktisch, dass sämtliche Preiserhöhungen der E.on Hanse der letzten sieben Jahre unwirksam waren. 55.000 Kunden hatten nach Angaben eines Eon-Anwaltes seit 2004 den Preisfestsetzungen widersprochen, davon hatten 5.000 einen Teil der Zahlungen verweigert. Die gegen die Verweigerer angestrengten Zahlungsprozesse vor einer großen Zahl norddeutscher Amts- und Landgerichte hatte E.on in den letzten Jahrenfast durchgängig verloren.

Die Verbraucher, die nach Widerspruch das  Verlangte unter Vorbehalt gezahlt hatten,  haben nach dem jetzigen Urteil einen Erstattungsanspruch gegen Eon  allerdings nur für die letzten drei Jahre. Für diese "Vorbehaltszahler" ist eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale beim Oberlandesgericht anhängig.

Die Verbraucherzentrale fordert Eon Hanse auf: " ... jetzt beizudrehen und alle betroffenen Kunden anzuschreiben. Ein Unternehmen, das Verträge mit unwirksamen Preisklauseln im Bestand hat, sollte seine Kunden von sich aus entschädigen. Es ist unwürdig, die Kunden vor Gericht ziehen zu
lassen und die Justiz mit weiteren Tausenden von Prozessen zu."

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Quelle: ntv.de, awi

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