Gut zu wissen, Nr. 128 Gebühr bei Kontoauflösung
16.08.2007, 07:29 UhrBanken dürfen von ihren Kunden keine Gebühren verlangen, wenn diese ihr Konto auflösen wollen. Auch sei eine Auflösung jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich, teilt die Verbraucherzentrale Berlin mit. Kreditkarten und EC-Karten-Verträge haben in der Regel eine bestimmte Laufzeit, beispielsweise zwei Jahre. Die Gebühren dafür zahlt der Kunde meist im Voraus. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, kann sich der Kunde den Anteil an der Kartengebühr für die nicht beanspruchte Vertragslaufzeit erstatten lassen (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2000 – 1 U 108/99, rechtskräftig).
Wer bei seiner Bank zu viel für die Kontoführung zahlt, sollte daher einen Wechsel nicht scheuen. Allerdings lohne es sich auch zu prüfen, ob die eigene Bank nicht noch günstigere Kontomodelle bietet.
Die Preisunterschiede seien teilweise erheblich: Während einige Banken ein kostenloses Konto anbieten, müssen Kunden laut einer Erhebung vom April bei anderen Anbietern bis zu 335 Euro im Jahr zahlen. Bei Angeboten für kostenlose Girokonten müssten Kunden aber auf das Kleingedruckte achten, so die Verbraucherzentrale. In einigen Fällen sei die Nutzung nur gratis, wenn ein bestimmter Geldbetrag regelmäßig eingeht oder die Kunden das Konto lediglich per Telefon oder Internet führen.
Quelle: ntv.de