Streit um Streupflicht Gefährlicher Stellplatz
09.01.2009, 11:58 UhrDer Vermieter eines Pkw-Stellplatzes ist nicht zum Streuen bei Eis und Schnee verpflichtet. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Der Mieter hat demzufolge keine Schadenersatzansprüche, wenn er wegen Glatteis beim Aus- oder Einsteigen stürzt (Az.: I-24 U 161/07).
Das Gericht wies damit die Klage eines Autofahrers gegen den Vermieter eines Stellplatzes ab. Der Mann war beim Verlassen des Wagens gestürzt, den er auf einem angemieteten Stellplatz geparkt hatte. Er hielt dem Vermieter vor, seine Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben. Das Gericht sah das anders: Eine Streupflicht bestehe nur auf großflächigen Parkplätzen oder bei ständig wechselndem Fahrzeugverkehr. Beides sei hier nicht der Fall. Eine generelle Streupflicht für private Stellplätze bestehe nicht.
Quelle: ntv.de