Kein Schmerzensgeld Gegen Baugerüst gelaufen? Selbst schuld
14.11.2016, 15:06 Uhr
(Foto: imago/STPP)
Man kann Supermärkte verklagen, wenn man auf Salatblättern ausrutscht und Kommunen, wenn man sich auf schlechter Straße die Beine bricht. Ganz abgeben kann man die Eigenverantwortung aber nicht, wie ein Urteil zeigt.
Wenn Gerüstbaufirmen schlampig arbeiten, kann das ernste Folgen haben, die für sie auch teuer werden können. Für unvorsichtiges Verhalten ihrer Kunden haften die Unternehmen aber nicht unbedingt. Wer sich verletzt, weil er vors Baugerüst läuft, kann dafür kein Schmerzensgeld verlangen. Das hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden (Az. 239 C 5388/16).
Die Klägerin hatte die Gerüstbaufirma selbst beauftragt, auf ihrem Anwesen Sanierungsarbeiten durchzuführen. Das Gerüst kam also nicht ganz überraschend. Als die Frau wegen eines Telefonanrufs eilig ins Haus laufen wollte, stieß sie mit dem Kopf gegen eine Querstange und zog sich dabei eine Gehirnerschütterung zu. Daraufhin verlangte sie Schmerzensgeld von der Firma. Diese hätte die Stange markieren oder mit Bändern kenntlich machen müssen, fand die Hausbesitzerin.
Das Amtsgericht sah das aber anders. Zwar sei das Gerüst ursächlich für den Schaden gewesen. Allerdings habe die Frau von der Gefahr gewusst. Letztlich seien es andere Faktoren gewesen, die zu dem Unfall geführt hätten. Das Läuten des Telefons etwa, der eigene Willensentschluss, sich in das Haus zu begeben, und der ungünstige Stand der Sonne hätten maßgeblich zu dem Unglück beigetragen. Die Querstange sei zudem deutlich sichtbar gewesen. Deshalb habe die Gerüstbaufirma sie nicht besonders kennzeichnen müssen.
Quelle: ntv.de, ino