Steuererklärung Geld zurück für 2005
31.03.2008, 08:04 UhrDie alljährliche Steuererklärung ist ein lästiges aber notwendiges Übel. Gerne macht sie kaum jemand, aber auf die meisten wartet am Ende die Belohnung in Form einer Steuerrückzahlung. Jede Rechnung, jeder Beleg kann da bares Geld bedeuten. Früher war die Angelegenheit innerhalb von zwei Jahren zu erledigen, mittlerweile können sich Steuerpflichtige, sofern sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, vier Jahre Zeit lassen. Und die neue Regelung gilt auch rückwirkend: Für das Jahr 2005 kann jeder seine Steuererklärung nachreichen, der es damals versäumt hat. Die Frist zur Abgabe läuft auch hier vier Jahre - also noch bis 2009. Die Steuererklärung für das vergangene Jahr hat demnach theoretisch Zeit bis 2011. Stichtag ist in allen Fällen der 31. Dezember. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.
Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, sollte sich ohnehin beeilen. Zinsen zahlt der Staat nämlich nicht, man verliert also unter Umständen bares Geld. Doch nicht jeder macht die Steuererklärung aus eigenem Antrieb. "Wenn das Finanzamt Interesse an Ihrer Erklärung hat, wird man Sie rechtzeitig darum bitten, diese Erklärung auch einzureichen", weiß Stefanie Pieper von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Wer mehr als 410 Euro Nebeneinkünfte erzielt, kommt um seine Steuererklärung nicht herum. Auch Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte verpflichten zur Abgabe. Wer gleich auf mehrere Lohnsteuerkarten arbeitet, muss ebenfalls mit Post vom Finanzamt rechnen.
Nicht jeder darf sich Zeit lassen
Die Vier-Jahres-Frist gilt übrigens nicht, wenn man zur Steuererklärung verpflichtet ist. Dann ist die Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Wenn ein Steuerberater hilft, bleibt bis zum 31. Dezember Zeit. In besonderen Fällen kann die Frist noch mal bis zum 30. April verlängert werden. "Dann ist aber endgültig Schluss", sagt Ulrich Hartmann vom Finanzamt Essen-Süd.
In der Praxis sehen die Finanzämter die erste Frist ohnehin nicht so eng, so die Erfahrung von Stefanie Pieper: "Das Finanzamt rechnet am 31.5. nicht mit dem 100-prozentigen Eingang. Wenn die Erklärung im Juni oder Juli eingeht, wird sicherlich noch nichts passieren." Wenn allerdings die ersten Erinnerungen kommen, wird es Zeit, denn bei weiterem Zögern drohen Verspätungszuschläge. Doch die Ämter lassen mit sich reden. Fehlende Belege oder eine Krankheit werden als Gründe anerkannt. Der Antrag auf Fristverlängerung bis zum 30. September ist somit meist problemlos möglich.
Für besonders Eilige
Egal ob freiwillig oder nicht - wer sich ans Ausfüllen macht, nutzt am besten die elektronische Steuererklärung, das sogenannte Elster Verfahren. Der Papierkram wird dabei auf ein Minimum reduziert. Bei Elsteronline geht es sogar komplett ohne Formulare. Einmal registriert, schickt man seine Steuererklärung ab, ohne sie nochmals ausdrucken zu müssen. Wer dem virtuellen Weg nicht ganz traut, kann das ganze natürlich auch in Papierform abgeben. Es müssen nicht die handschriftlich ausgefüllten Originalformulare sein, Finanzbeamte wie Ulrich Hartmann sind zufrieden, solange die Ausdrucke den amtlichen Vordrucken entsprechen. Hartmann rät trotzdem zur elektronischen Variante: "Elster-Erklärungen werden bevorzugt bearbeitet." Dabei kann man auch eine Software mit Elster-Modul nutzen.
Der Steuerbescheid vom Finanzamt kann also schneller zurück kommen als man denkt. Bleibt zu hoffen, dass dieser dann auch Anlass zur Freude bietet.
Quelle: ntv.de