Prospekt verharmlost Risiken Geld zurück nach Fehlanlage
28.10.2008, 15:44 UhrNach unzureichender Information über Risiken einer Geldanlage muss eine Bank ihren Kunden verspekuliertes Geld ersetzen. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Der Kläger hatte 2001 auf den Rat seiner Bank hin 25.000 Euro in einen Medienfonds investiert, um damit Vermögen fürs Alter aufzubauen. Da die Risiken im Beratungsprospekt aber unrichtig dargestellt gewesen seien, muss die Bank dem Anleger das verlorene Geld - gut 20.000 Euro nebst Zinsen - zurückzahlen, entschieden die Richter. Gegen das Berufungsurteil hat die Bank Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt (Az.: 3 U 54/07).
"Rechnerisch unschlüssig"
Der Prospekt zu dem Medienfonds der Bank hatte unter der Rubrik "Risiken und Chancen" darauf hingewiesen, dass im Extremfall, sollten alle produzierten Filme "floppen", sich die Ausschüttungen auf die Hälfte der Einlage verringern könnten. Nur im Fall "weiterer unvorhergesehener ungünstiger Ereignisse" könne dies bis zum Totalverlust führen. Das Auricher Landgericht hatte dies noch als ausreichenden Risikohinweis bewertet und die Klage in erster Instanz abgewiesen.
Die Oldenburger Richter kritisierten die Risikobeschreibung dagegen als "rechnerisch unschlüssig und sachlich falsch". Auf die Möglichkeit eines Totalverlusts sei nur im Zusammenhang mit anderen, als deutlich ferner liegend dargestellten, Risiken hingewiesen worden. Dies sei eine sachlich unzutreffende Darstellung, für die die Bank geradestehen müsse.
Quelle: ntv.de