Ratgeber

30.000 Euro Höchstsatz Geldstrafen steigen kräftig

Tröstlich: Geldstrafen werden nach dem Einkommen bemessen.

Tröstlich: Geldstrafen werden nach dem Einkommen bemessen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Seit 30 Jahren wurden die Geldstrafensätze nicht mehr erhöht - jetzt steigen sie kräftig: Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Erhöhung zugestimmt. Der seit 1975 unverändert bei 5000 Euro liegende Höchstsatz klettert damit drastisch auf 30.000 Euro. Künftig können Topverdiener bei Gesetzesverstößen kräftiger als bisher zur Kasse gebeten werden. Da der Betrag mit der Anzahl der verhängten Tagessätze multipliziert wird, erlaubt das Gesetz, Spitzenverdiener mit Millionenstrafen zu belegen.

Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach dem Unrechts- und Schuldgehalt einer Tat. Es können maximal 360, bei mehreren Taten 720 Tagessätze verhängt werden. Der Tagessatz entspricht in der Regel dem Nettoeinkommen, das ein Täter pro Tag hat. Nach der Versechsfachung der Tagessatzobergrenze liegt die höchste mögliche Geldstrafe künftig bei 10,8 Millionen Euro beziehungsweise bei 21,6 Millionen Euro, wenn die Strafe für mehrere Taten verhängt wird. Die bisherigen Höchstgrenzen lagen bei 1,8 und 3,6 Millionen Euro.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen