Ratgeber

Mehr Elterngeld nach Steuererklärung? Gericht zerstreut Hoffnungen

Es gibt keinen Elterngeld-Nachschlag zusätzlich zur Steuererstattung.

Es gibt keinen Elterngeld-Nachschlag zusätzlich zur Steuererstattung.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Das Elterngeld bemisst sich nach einem Urteil des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz allein am vorherigen monatlichen Nettoeinkommen des jeweiligen Elternteils. Eine spätere Steuererstattung, die nachträglich zu einem höheren Nettoeinkommen führt, spielt keine Rolle, haben die Richter jetzt entschieden. (Az.: L 5 EG 4/10).

Die klagende Mutter hielt diese Praxis ihrer Kreisverwaltung auch deshalb für ungerecht, weil Eltern, die sich von vornherein einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, begünstigt werden. Die Richter argumentierten, mit dem Elterngeld solle jungen Eltern die Möglichkeit gegeben werden, ihren bisherigen Lebensstandard beizubehalten. Dieser werde durch das monatliche Nettoeinkommen geprägt. Steuererstattungen würden dagegen üblicherweise als zusätzliche und unerwartete Einnahmen angesehen.

Quelle: ntv.de, dpa

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