Ratgeber

"Ein ehrenwertes Geschäft" Ghostwriter vor Gericht

Im Zuge der Plagiats-Affäre um den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat das Thema "wissenschaftliches Arbeiten" ungewohnte Aufmerksamkeit bekommen: Geht es immer mit rechten Dingen zu beim Schreiben von Diplom- oder Doktorarbeiten oder existiert eine Grauzone? Am Berliner Landgericht gab es jetzt Einblicke in einen Bereich, der sonst eher im Verborgenen wirkt.

Wer seine Doktorarbeit nicht selber schreiben möchte, muss einige tausend Euro investieren.

Wer seine Doktorarbeit nicht selber schreiben möchte, muss einige tausend Euro investieren.

Zwei Firmen für wissenschaftliches Ghostwriting streiten sich in dem Prozess um die Marktführerschaft. Geklagt hatte ein Berliner Ghostwriting-Unternehmen, das sich als einen der größten Anbieter auf dem deutschen Markt bezeichnet. Auf dem Rechtsweg wollte es einer anderen Firma verbieten lassen, für sich als Marktführer zu werben. Auf der Website des Berliner Klägers heißt es: "Wir sind die Guten!". Der andere Anbieter wirbt dagegen mit seiner angeblichen Marktführerschaft im Bereich des wissenachftlichen Ghostwritings. Nun soll die Sache in einem Vergleich beendet werden. "Es bringt ja nichts, sich gegenseitig alles zu zerschießen", so Kläger-Anwalt Bernd von Nieding.

6000 Euro für Entwürfe

Der Kläger verteidigte am Rande der Verhandlung sein Angebot für Diplom- und Magisterarbeiten, Dissertationen und Promotionen: "Das ist sehr wohl ein ehrenwertes Geschäft." Die wissenschaftlichen Texte, die seine Autoren erstellten, seien Entwürfe und als Orientierung für die Kunden gedacht. Bis zu 6000 Euro müssen nach Aussagen des Firmenchefs dafür gezahlt werden. Laut Website sind auch monatliche Raten möglich. Allerdings dürfte es kaum möglich sein, sicherzustellen, dass die Fremd-Texte nicht illegal eins zu eins in eine Abschlussarbeit einfließen. Zumal die Firma an anderer Stelle darauf verweist, dass sich der Ghostwriter zum Verschweigen der eigenen Urheberschaft verpflichtet und der Kunde als Namensgeber das Werk als eigenes präsentieren könne.

Die oft unsichtbare Branche beschäftigt die Gerichte immer wieder. Erst im Februar urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem ähnlichen Streit, der Ghostwriter könne schon deshalb nicht zu den Marktführern gehören, weil er ausschließlich verbotene Dienstleistungen anbiete. Es sei nicht erlaubt, Abschlussarbeiten zum Erwerb akademischer Grade für Dritte zu erstellen. Die Behauptung, dass das nur Übungstexte seien, wies das Gericht als lebensfremd zurück. Dafür würde doch kaum jemand die geforderten 10.000 bis 20.000 Euro zahlen.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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