30-Zone von "Mo - Fr" Gilt das Tempolimit auch an Feiertagen?
06.11.2013, 10:49 UhrWenn Tempolimits an bestimmte Zeiten gebunden sind, dienen sie entweder dem Lärmschutz oder der Sicherheit für Kinder. An Feiertagen, wenn nicht viel los ist, könne die Beschränkung folglich nicht gelten, findet ein Autofahrer, der in der 30-Zone geblitzt wird.
Tempolimits sind oft an bestimmte Zeiten und Wochentage gebunden, gerade innerorts, etwa in Wohngebieten oder vor Schulen. Aber gilt das Zusatzzeichen "Mo - Fr" auch an Feiertagen? Ja, hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sei nicht an Werktage gekoppelt (Az. (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)).
Geklagt hatte ein Autofahrer, der auf der Hauptstraße des südbrandenburgischen Heinersbrück mit Tempo 64 geblitzt worden war. Zulässig sind an der Stelle nur 30 km/h. Die Beschränkung ist per Zusatzeichen auf "Mo - Fr, 6 - 18 h" begrenzt. Der Raser war um kurz vor 16 Uhr ertappt worden. Dennoch sah er sich nicht in der Schuld und weigerte sich, die verhängte Geldbuße von 160 Euro zu zahlen. Er war nämlich nicht an einem normalen Werktag erwischt worden, sondern an Christi Himmelfahrt. Das sei zwar ein Donnerstag, aber kein üblicher Wochen-, sondern ein Feiertag, für den also das ausgeschilderte Tempolimit keine Gültigkeit haben könne. Außerdem weise ein darüber angebrachtes "Kinder"-Schild darauf hin, dass es hier um den besonderen werktäglichen Schutz gehe, argumentierte der Mann.
Die Richter belehrten ihn jedoch eines Besseren: Durch das betreffende Zusatzschild sei die Geltung der umstrittenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf ausnahmslos alle Montage bis Freitage der Woche festgelegt – und dazu gehöre nunmal auch der Himmelfahrtstag. Es könne nicht dem einzelnen Verkehrsteilnehmer zugestanden werden, in eigener Auslegungshoheit selbst zu beurteilen, ob die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der örtlichen Besonderheiten auch für gesetzliche Feiertage gewollt und geboten ist oder nicht. "Der Straßenverkehr erfordert im Interesse der Verkehrssicherheit einfache und klare Regeln", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline das Urteil. Lasse man komplizierte Interpretationen zu, könne das zu gefährlichen Verhaltensfehlern führen.
Quelle: ntv.de, ino