Arbeiter und Angestellte Gleiches Geld für alle
27.11.2008, 09:27 UhrBeim Weihnachtsgeld dürfen Arbeiter und Angestellte nicht ohne weiteres unterschiedlich behandelt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 10 AZR 640/04). Demnach ist der Arbeitgeber auch bei freiwilligen Leistungen wie dem Weihnachtsgeld an den Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden.
In verhandelten Fall hatte ein Arbeiter in einer Gießerei ein Weihnachtsgeld von rund einem halben Monatsverdienst erhalten, während die Angestellten des Betriebs ein volles 13. Monatsgehalt ausgezahlt bekamen. Gegen diese Benachteiligung klagte der Arbeiter - und bekam Recht.
Keine sachlichen Gründe
Unterschiedliche Weihnachtgeldregelungen für Arbeiter und Angestellte dürfe es nur dann geben, wenn es dafür sachliche Gründe gebe, erklärten die Richter. So könne der Betrieb eine Ungleichbehandlung etwa mit dem Argument rechtfertigen, dass er Angestellte stärker an sich binden will, weil sie besser ausgebildet und deshalb schwerer auf dem Arbeitsmarkt zu finden seien. Ein höheres Ausbildungsniveau der Angestellten habe der Arbeitgeber in diesem Fall aber nicht nachweisen können. Dem Arbeiter steht daher die gleiche Summe wie den Angestellten als Weihnachtsgeld zu.
Quelle: ntv.de