Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 130 Gratisstellplatz am Arbeitsplatz

Stellt ein Arbeitgeber seinem Angestellten kostenlos einen Tiefgaragenstellplatz zur Verfügung, so gilt dies als "geldwerter Vorteil". Das hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Darauf weist der Verband der PSD Banken in Bonn hin (Az.: 11 K 5680/04). Das hat zur Folge, dass der Mitarbeiter auf den geldwerten Vorteil Einkommenssteuer zahlen muss.

Quelle: ntv.de

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