Starthilfe für Arbeitslose Gründungszuschuss erfolgreich
14.02.2012, 13:26 UhrDie frühere "Ich-AG" ist ein Erfolg. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher nach der Auswertung einer Studie. Dennoch wird für Arbeitslose der Schritt in die geförderte Selbständigkeit in Form des Gründungszuschusses schwieriger.

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, können bei der Arbeitsagentur einen Gründungszuschuss beantragen.
Der Gründungszuschuss der Arbeitsagenturen hat sich nach Erkenntnissen von Arbeitsmarktforschern als effektive Starthilfe für arbeitslose Existenzgründer erwiesen. 80 Prozent der Zuschuss-Empfänger seien auch eineinhalb Jahre nach der Gründung noch selbstständig gewesen, geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Weitere zehn Prozent hätten einen regulären Arbeitsplatz gehabt. "Insgesamt sind damit mehr als 90 Prozent der Geförderten in den Arbeitsmarkt integriert", berichtete das IAB. Der Gründungszuschuss unterstützt Arbeitslose, die ihr eigener Chef werden wollen.
Jeder dritte Geförderte sei inzwischen sogar selbst Arbeitgeber geworden; im Schnitt beschäftigt er nach IAB-Erkenntnissen drei Mitarbeiter, häufig allerdings in Teilzeit. Die möglichen Mitnahmeeffekte dieser Zuschussregelung stufen die Arbeitsmarktforscher als gering ein. Die Gruppe jener, deren kleines Unternehmen in den ersten sechs Monaten auch ohne Gründungszuschuss überlebt hätte, sei kleiner als 20 Prozent.
Das Armutsrisiko der geförderten Existenzgründer sei zudem nicht größer als das der restlichen Bevölkerung. 15 Prozent der frischgebackenen Jung-Unternehmer hätten allerdings angegeben, derzeit über keine Altersvorsorge zu verfügen. Ihnen drohe damit Altersarmut
Der Gründungszuschuss richtet sich an Menschen, die nach einer Anstellung arbeitslos werden und sich nun selbstständig machen möchten. Im Maximum bewilligt die Arbeitsagentur eine Förderung für die Dauer von 15 Monaten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Gezahlt wird zunächst sechs Monate lang Arbeitslosengeld I sowie eine Pauschale von 300 Euro. Bewilligt die Arbeitsagentur eine Verlängerung, kann die Pauschale für weitere 9 Monate gezahlt werden.
Anders als früher haben Arbeitslose aber keinen Rechtsanspruch mehr auf die Förderung, Ob Arbeitslose einen Gründungszuschuss bekommen, liegt daher ganz im Ermessen des Beraters bei der Arbeitsagentur.
Quelle: ntv.de, dpa