Ungültige Vermieter-Forderung Gute Gründe für höhere Miete
05.03.2008, 06:49 UhrZwei Zimmer, Küche Bad und ein kleiner Balkon: Die Hamburgerin Petra Erhardt zahlt für ihre 60 Quadratmeter heute 590 Euro Miete. Schon drei Mal innerhalb der letzten sechs Jahre wollte ihr Vermieter die Miete erhöhen, und zwar um 60 Euro auf immerhin 650 Euro im Monat. "Als die Mieterhöhung kam, war ich geschockt", erzählt Petra Ehrhardt, "aber am nächsten Tag habe ich das Telefon in die Hand genommen und bei der Rechtsberatung des Mietervereins angerufen."
Jede dritte Erhöhung hat Fehler
Immerhin jede dritte Mieterhöhung ist fehlerhaft, schätzen die Experten vom Mieterbund. Nicht jede Begründung hält einer Überprüfung stand. "Wenn in dem Mieterhöhungsschreiben steht, alles werde teurer und so auch Miete, dann kann man die Mietererhöhung sofort in den Paperkorb werfen", informiert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. "Eine solche Begründung reicht nicht aus." Stattdessen müsse zum Beispiel Bezug auf den Mietspiegel genommen werden.
Mieterhöhungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vorgelegt werden und vom Vermieter selbst stammen. Die letzte Erhöhung muss mehr als zwölf Monate her sein. Mieterhöhungen bei Staffel- und so genannten Indexmietverträgen sind unzulässig; die Miete darf in drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent steigen.
Keine unbegrenzte Anhebung
Vor allem aber muss die Mieterhöhung begründet sein. Der Blick in den Mietspiegel von Petra Ehrhardt verriet schnell, dass ihr Vermieter die Miete nicht um 60 Euro erhöhen durfte. "Der Mieterverein hat festgestellt, dass meine Miete schon über dem Mittelwert des Mietspiegels lag", sagt sie. "Daher hat man dem Vermieter ein Schreiben gesandt, in dem die Mietererhöhung abgelehnt wurde."
Jetzt droht der Vermieter mit Kündigung und dem Verkauf der Wohnung. Doch Petra Erhardt weiß das Recht auf ihrer Seite. Mehr als knapp 600 Euro sind in dieser Gegend für ihre 60 Quadratmeter-Wohnung eben nicht zulässig.
Quelle: ntv.de