Vermögenswirksame Leistungen Gute Renditen in der Niedrigzinsphase
22.01.2014, 10:19 UhrFördermöglichkeiten für Sparer gibt es reichlich. Viele Arbeitnehmer lassen sich aber eins der attraktivsten Angebote durch die Lappen gehen: die bis zu 40 Euro im Monat, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern extra zahlen. Die Leistung zu beantragen macht nicht viel Mühe und rechnet sich, meint die Stiftung Warentest.
Rund 23 Millionen Deutsche haben Anspruch ein Extra von ihrem Arbeitgeber. Doch zehn Millionen von ihnen lassen den Zuschuss ungenutzt verfallen. Das mag daran liegen, dass der Begriff "Vermögenswirksame Leistungen" (VL) nicht richtig spannend klingt. Und auch die Konditionen entlocken renditehungrigen Anlegern auf den ersten Blick nur ein gleichgültiges Schulterzucken. Dabei kann es sich durchaus lohnen, sich die Sache genauer anzuschauen, so die Stiftung Warentest. Mit dem richtigen Produkt könnten Arbeitnehmer mit einem VL-Sparplan sogar auf über fünf Prozent Rendite kommen, heißt es im neuen "Finanztest"-Magazin.
Vermögenswirksame Leistungen bekommt nicht jeder. Sie sind eine freiwillige Leistung, einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Voraussetzung ist, dass im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten ist, ob der Arbeitgeber VL zahlt und wenn ja, in welcher Höhe. Gibt es keine generelle Vereinbarung, lassen sich auch individuelle Absprachen im Arbeitsvertrag treffen.
Höchstens 40 Euro im Monat kann der Arbeitgeber zahlen, soviel sieht beispielsweise der Tarifvertrag für Bankmitarbeiter vor. Abhängig von Branche und Bundesland fällt der Zuschuss auch magerer aus, angestellte Ärzte erhalten beispielsweise so viel wie die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, nämlich 6,65 Euro. Nicht viel, doch auch dieses Geld ist zu schade zum Verschenken – zumal man die Arbeitgeberleistungen noch durch eigene Beiträge aufstocken kann.
Nach sieben Jahren kommt man ans Geld
Unabhängig davon, wie viel am Ende auf dem Konto landet, sind die Grundbedingungen gleich: Der Arbeitgeber überweist den kompletten Förderbeitrag direkt auf das jeweilige Konto. Gleichzeitig bekommt der Arbeitnehmer die darauf fälligen Steuern und Abgaben vom Gehalt abgezogen. Fließen die Beiträge in eine Betriebsrente, gibt es keinen Abzug. Dann folgt die Besteuerung erst im Rentenalter.
Wer nicht fürs Alter spart, muss nicht so lange warten, um das Ersparte zu nutzen: In der Regel läuft ein VL-Vertrag sechs Jahre lang und ruht dann in der Regel bis zum Ende des Jahres. Dann bekommt der Mitarbeiter das Geld ausgezahlt und darf darüber frei verfügen.
Wohin die vermögenswirksamen Leistungen fließen, darf der Arbeitnehmer normalerweise selbst entscheiden – es sei denn, es ist im Vertrag ausdrücklich anders geregelt. Zur Auswahl stehen mehrere VL-Varianten:
Einige Versicherer haben sogenannte vermögenswirksame Lebensversicherungen im Programm, doch von denen rät "Finanztest" ausdrücklich ab. Zu hoch seien die Kosten und zu mager die Zinsen, als dass sich die Sache lohnen würde.
Mit VL ins Eigenheim
Interessanter können da schon Bausparverträge sein – zumindest wenn man tatsächlich irgendwann einen günstigen Immobilienkredit abrufen möchte. Wer kein Wohneigentum anstrebt, lässt vom Bausparen besser die Finger. Auch Rendite-Tarife mit Bonuszahlung rechnen sich kaum. Am besten schnitt mit knapp zwei Prozent ein Tarif der Alten Leipziger ab. Nur Geringverdiener, die über die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert werden (dazu später mehr), können mehr herausholen – im Beispielfall von "Finanztest" erhöht sich die Rendite dadurch auf bis zu vier Prozent.
Wer schon im Eigenheim wohnt, aber noch das Darlehen abzahlt, kann die Vermögenswirksamen Leistungen auf für die Tilgung verwenden - vorausgesetzt, der Kreditgeber spielt mit. Die Rendite ist dann genauso hoch wie der Kreditzins.
Auch Wohnungsbaugenossenschaften bieten bisweilen gute Renditen für vermögenswirksame Leistungen. Das Angebot ist allerdings sehr begrenzt und die Sparpläne stehen normalerweise nur Mitgliedern offen.
Banksparplan mit dickem Bonus
Leichter zugänglich sind Banksparpläne. Den besten bietet derzeit die Degussa Bank: Zwar liegt der variable Zins derzeit nur bei mickrigen 0,15 Prozent. Am Ende winkt aber ein fester Schlussbonus von 14 Prozent. Über die Jahre kommt so eine Rendite von knapp 3,4 Prozent zusammen. Noch mehr gibt es nur bei der Edekabank, hier liegt die Erwartung sogar bei 5,48 Prozent. Das Angebot hat allerdings einen Haken, die Edekanbank will nämlich auch das Gehaltskonto führen.
Nervenstarke Anleger können ihr Geld auch in einen Aktienfondssparplan investieren. Langfristig kann die Rendite hier auch deutlich über fünf Prozent liegen – aber auch in den Negativbereich rutschen. Wer das aushalten kann, dem empfiehlt "Finanztest" kostengünstige Indexfonds (ETF). Zehn von ihnen sind im aktuellen Heft empfohlen.
Der Staat legt noch was drauf
Egal ob Fonds, Bausparverträge oder Kredittilgung: Arbeitnehmer mit überschaubaren Einkünften, profitieren gleich doppelt. Sie bekommen zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen auch noch Arbeitnehmersparzulage. Und zwar dann, wenn das zu versteuernde Einkommen – also nach Abzug vom Freibeträgen und Werbungskosten - nicht über 17.900 Euro (Verheiratete: 35.800 Euro) liegt. Bei Aktienfonds ist die Grenze höher angesetzt, nämlich bei 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro).
Wie viel Geld der Staat zuschießt, hängt von der Vertragsart ab und davon, was man selbst – bzw. der Arbeitgeber – einzahlt. Für Bausparverträge und die Tilgung von Immobiliendarlehen gibt es bis zu 43 Euro Förderung im Jahr, für Aktienfondssparpläne bis zu 80 Euro (Verheiratete: 86 Euro/160 Euro). Banksparpläne und die betriebliche Altersvorsorge werden nicht gefördert.
Wer einen VL-Bausparvertrag bedient und ihn später für eine Immobilie verwenden will, kann zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage auch noch bis zu 45 Euro Wohnungsbauprämie bekommen – allerdings nur für Beiträge, für die kein Anspruch auf Sparzulage besteht. Wer beide Förderungen ausschöpfen will, muss monatlich 83 Euro einzahlen. Weil die die Einkommensgrenze bei der Wohnungsbauprämie mit 25.600 Euro (Verheiratete: 51.200 Euro) etwas höher angesetzt ist, profitieren auch diejenigen, die keine Arbeitnehmersparzulage bekommen.
Tipp zum Schluss: Wer schon einen VL-Vertrag hat, der hinter den Erwartungen zurückbleibt, sollte trotzdem durchhalten. Bei einer Kündigung geht die staatliche Förderung in den meisten Fällen verloren. Und bei Banksparplänen geht der Bonus flöten, der viele Angebote erst attraktiv macht. Nur bei einem schlechten Aktienfonds ohne staatliche Förderung ist der vorzeitige Ausstieg manchmal die beste Option.
Quelle: ntv.de, ino