Euro-Scheine und Münzen Händler müssen Geld annehmen
23.03.2010, 09:04 Uhr
Grundsätzlich sind Händler dazu verpflichtet, Euro-Scheine und Münzen als Zahlungsmittel anzunehmen.
(Foto: Claudia Hautumm, pixelio.de)
Händler in der Euro-Zone dürfen nach Angaben der EU-Kommission von ihren Kunden weder kleine Münzen noch große Scheine grundsätzlich ablehnen. "Eine Ablehnung sollte nur möglich sein, wenn sie sich auf Gründe im Zusammenhang mit dem Grundsatz des guten Glaubens gründet" und das müsse von Fall zu Fall entschieden werden, heißt es in einem Grundsatzpapier der EU-Kommission. So dürften Geschäfte auf Schildern an der Kasse nicht grundsätzlich ausschließen, von ihren Kunden Euro-Scheine ab einem bestimmten Wert anzunehmen.
Andererseits dürfen laut EU-Kommission auch die kleinsten Euro-Einheiten, Ein- und Zwei-Cent-Münzen, selbst in denjenigen Euro-Ländern nicht abgelehnt werden, in denen es die Vereinbarung gebe, Preise mindestens in Fünf-Cent-Schritten abzustufen. Händler und Dienstleister dürfen dem Papier zufolge aber die Bezahlung in bar ablehnen, wenn sie nicht genügend Wechselgeld in der Kasse haben. Auch wenn ein Schein einen unverhältnismäßigen Wert gegenüber dem geforderten Preis habe, könne der Händler sich weigern.
Quelle: ntv.de, AFP