Wer zahlt? Hartz IV als Privatpatient
06.10.2009, 17:42 UhrPrivat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf die volle Erstattung ihrer Beiträge. Das hat das Sozialgericht Gelsenkirchen in einem Eilbeschluss (S 31 AS 174/09 ER) klargestellt. Eine privat versicherte Frau mit drei Kindern hatte Hartz IV beantragt und bekommen, ihre Krankenkassenbeiträge wollte die Behörde aber nicht übernehmen. Dafür bestehe bei Privatversicherten kein Anspruch.
Das Gericht widersprach: Privatversicherte seien mit freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherten gleichzustellen. Für diese würden auch die kompletten Beiträge übernommen, wenn sie Hartz IV bekämen. Die Hartz-IV-Behörde hat Berufung beim Landessozialgericht angekündigt, wie eine Sprecherin des Sozialgerichts Gelsenkirchen sagte.
Quelle: ntv.de, dpa