Ungültige Renovierungsklausel Höhere Miete droht
25.03.2010, 08:33 Uhr
(Foto: dpa)
Vermieter von Sozialwohnungen können die Miete erhöhen, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag ungültig ist und der Mieter eine Nachbesserung ablehnt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Von dem Urteil könnten tausende Mieter von öffentlich geförderten Wohnungen betroffen sein, weil der BGH in der Vergangenheit eine Reihe von Klauseln zu Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt hat (Az.: VIII ZR 177/09).
Das Gericht betonte, dass sich allerdings nur bei öffentlich gefördertem Wohnraum die Renovierungskosten auf die Mieten abwälzen lassen, nicht aber bei frei finanzierten Wohnungen. Denn anders als bei frei finanzierten Wohnungen werde bei öffentlich finanzierten Wohnungen eine sogenannte Kostenmiete erhoben; diese richte sich nach Kostenelementen - und nicht nach der marktüblichen Miete.
1,8 Millionen Sozialwohnungen
Der Deutsche Mieterbund (DMB) bewertete das Urteil als problematisch, da es Mieter in Sozialwohnungen schlechter stelle als diejenigen in frei finanzierten Wohnungen. Nach seinen Angaben gibt es etwa 1,8 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland. Mieter in Sozialwohnungen müssten nun mit spürbaren Mieterhöhungen rechnen. Sie sollten genau prüfen, ob sie sich auf die Unwirksamkeit der Regelung zur Schönheitsreparaturen berufen, riet der Verband. "Möglicherweise kann es für sie günstiger sein, die Schönheitsreparaturregelung im Einverständnis mit dem Vermieter zu ändern", so DMB-Direktor Lukas Siebenkotten.
Im konkreten Fall hatte eine Wohnungsbaugenossenschaft dem Mieter wegen der ungültigen Klausel angeboten, sie durch eine gültige zu ersetzen. Dies lehnte der Mieter jedoch ab. Darum erhöhte die Genossenschaft die Miete um rund 60 Euro monatlich. Zu Recht, entschied der BGH - schließlich müsse der Vermieter die Kosten für die Schönheitsreparaturen alleine tragen.
Quelle: ntv.de, dpa