Gut zu wissen, Nr. 025 Hohe Nebenkostenerhöhung
12.02.2007, 08:28 UhrWenn einzelne Positionen der Betriebskosten gegenüber dem Vorjahr um mehr als zehn Prozent gestiegen sind, ist der Vermieter verpflichtet, hierfür nachvollziehbare Gründe anzuführen. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor. In dem verhandelten Fall ging es um Bewachungs- und Hauswartkosten.
Kann der Vermieter die Preissteigerung nicht detailliert begründen, verstößt er dem Gericht zufolge gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Er könne dann lediglich die Kosten in Höhe der Vorjahresabrechnung auf den Mieter umlegen.
Quelle: ntv.de