Ratgeber

Verbraucherschützer warnen Inkassofirmen haben freie Hand

Die schweren Jungs von "Russisch Inkasso" gehören ins Reich der Legenden. Dennoch schlagen Verbraucherschützer Alarm: Inkassofirmen werden in Deutschland kaum kontrolliert. Und so können schwarze Schafe der Branche horrende Inkassogebühren verlangen.

Die schleswig-holsteinische Verbraucherzentrale hat eine staatliche Kontrolle dubioser Inkassofirmen angemahnt. Eine Umfrage unter den bundesweit 79 Aufsichtsbehörden habe ergeben, dass es "schlichtweg keine effektive Aufsicht über Inkassounternehmen in der Bundesrepublik gibt", heißt es in einem internen Grundsatzpapier der Kieler Verbraucherschützer. Trotz zahlreicher dokumentierter Fälle illegaler Methoden hätten die Behörden bisher nach eigenen Angaben erst zweimal eine Zulassung nach einer Verbraucherbeschwerde entzogen.

Nach jüngsten Zahlen der Verbraucherzentrale gibt es in Deutschland derzeit etwa 750 zugelassene Inkassounternehmen. Sie übernehmen Geldforderungen von Unternehmen und treiben diese bei säumigen Kunden ein. Zur Kontrolle der schwarzen Schafe in der Branche müsse dringend eine funktionierende Aufsicht geschaffen werden, fordert die Verbraucherzentrale in dem Papier. Ein offizieller Sanktionskatalog müsse klar festschreiben, wann wem warum die Betriebszulassung entzogen werden könne.

Regeln für den Rauswurf

Bislang ist das Betreiben einer Inkassofirma eine "erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung". Sie muss also von den Behörden zugelassen werden.  Weil es kaum weitergehende Bestimmungen gibt, bewegten sich die Betriebe  aber in einem "nahezu ungeklärten Raum", so die Verbraucherzentrale. So fehlten auch Regeln, wann eine Erlaubnis entzogen werden könne. Da es keine echte Aufsicht gebe, hätten Anbieter zudem selbst bei massiven Verstößen gegen Zulassungskriterien kaum Konsequenzen zu fürchten.

Die Verbraucherschützer drängen auch auf klare rechtliche Regelungen zur Kopplung von Forderungssummen und Inkassogebühren. Da es keine Vorschrift dazu gebe, verlangten dubiose Anbieter von Verbrauchern selbst bei geringen Schulden zusätzlich oftmals angebliche Inkassokosten in bis zu fünfzigfacher Höhe. Als Vorbild nannten die Kieler Experten Österreich, wo entsprechende Bestimmungen dafür sorgten, dass Haupt- und Nebenforderungen nicht derart in Missverhältnis stehen könnten.

Quelle: ntv.de, AFP

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