Ratgeber

Schutzmaßnahmen und Versicherungen Ist Ihr Haus sturmfest?

In Deutschland wird massiv gebaut - trotzdem sollten Hausbesitzer und Mieter auf das Sturmtief "Xaver" vorbereitet sein. Und wer zahlt, wenn Haus oder Auto trotzdem Schaden nehmen?

Häuser nahe am Wasser lassen sich kaum gegen Überschwemmungen versichern.

Häuser nahe am Wasser lassen sich kaum gegen Überschwemmungen versichern.

(Foto: picture alliance / dpa)

Bretterhaufen, die einmal Häuser waren, einstige Wohnsiedlungen, die einer Sperrmülldeponie gleichen – solche Bilder, wie man sie aus Tornadogebieten kennt, werden sich wohl nicht bieten, wen sich das Sturmtief "Xaver" über Norddeutschland ausgetobt hat. Selbst heftige Winde können nach Ansicht von Experten in Deutschland keine stabil gebauten Häuser wegwehen. Dafür aber alles, was nicht niet- und nagelfest ist. Wer es noch nicht getan hat, sollte Haus oder Wohnung noch schnell sturmfest machen.

So wird das Haus sturmfest:

- Alle losen Gegenstände im Garten wie Stühle, Töpfe und die Weihnachtsdekoration müssen ins Haus geholt oder festgemacht werden.

- Alle Fenster schließen - auch die im Keller oder Dachboden, die immer gekippt sind. "Hier kann ein Durchzug entstehen, der Schaden im Haus anrichtet", erläutert Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB). Dabei könnten Scheiben zu Bruch gehen. Und weil mit dem Sturm auch ein Temperatursturz erwartet wird, können bei offenen Fenstern im Keller die Leitungen einfrieren. Nur wenn die Luftzufuhr zum Kachelofen oder Kamin über Fenster im Keller gewährleistet wird, müssen diese offen bleiben.

- Rollläden entweder ganz runterrollen oder ganz hochziehen. Sonst dringt der Wind zwischen nur halb geschlossene Läden und das Fenster und drückt den Rollladen aus der Führung. "Klappläden festmachen", empfiehlt Reinhold-Postina.

- Weil in manchen Gebieten auch heftige Regenfälle drohen, sollten Hausbesitzer sichergehen, dass die Rückstauklappe im Abwasserkanal funktioniert. Wenn die Kanalisation mit viel Regenwasser überfordert ist, drückt das Wasser auch schon mal durch die Abflüsse im Haus hoch. Eine Rückstauklappe verschließt bei Druck von unten das Rohr.

- Hausbesitzer sollten kontrollieren, ob die Dachrinnen und Fallrohre frei sind. Wenn Laub die Rinnen verstopft, sucht sich Regenwasser andere Wege. Dabei kann es Schäden an der Fassade oder am Dach verursachen.

- Wenn es zu Überschwemmungen kommt sollten Heizöltanks so gesichert sein, dass die Flut sie nicht anheben kann. Dafür gibt es Verankerungen, oder der Tank wird notfalls mit Erde bedeckt. Leitungen müssen schnell gesperrt werden können. Wer kann, sollte Möbel und Geräte wegschaffen oder in sichere Räume in höheren Stockwerken bringen. Die schwere Waschmaschine und die Tiefkühltruhe sollten zumindest ausgesteckt sein.

Wer zahlt für die Schäden?

Und wer übernimmt die Kosten, wenn tatsächlich etwas passiert? Das hängt davon ab, was beschädigt wurde und wie es dazu kam:

- Schäden am Haus übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung – vorausgesetzt, man hat Sturm und Hagel mitversichert. Das ist nicht immer der Fall. Zudem muss eine Wetterstation in der Nähe mindestens Windstärke acht gemessen haben. Die Wohngebäudeversicherung haftet unter anderem für abgedeckte Dächer, umgeknickte Schornsteine oder Schäden durch umgerissene Bäume. Nebengebäude wie Carports oder Gartenhäuschen sind auch versichert, wenn es im Vertrag steht. Auch Folgeschäden sind abgedeckt, etwa wenn es durch das beschädigte Dach hineinregnet.

- Werden Keller oder Garten überflutet, hilft die Gebäudeversicherung nicht unbedingt weiter. Dafür ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung nötig. Das Problem: Hausbesitzer mit Vorschäden oder in Hochwassergebieten bekommen den Versicherungsschutz meistens gar nicht angeboten.  

- Im Haus fühlt man sich bei Sturm geborgen und sicher, doch auch hier kann das Unwetter Spuren hinterlassen. Und für die ist normalerweise die Hausratversicherung zuständig. Blitzeinschläge sind regelmäßig nur dann abgedeckt, wenn sie direkt das Haus treffen. Fährt der Blitz hingegen in eine Überlandleitung und sorgt dadurch für Kurzschlüsse oder Überspannungsschäden, ist das nicht in jeder Police mitversichert. Auch bei Fahrlässigkeit gehen Versicherte leer aus, etwa wenn es durch ein offenes Fenster hereinregnet. Auch für Gegenstände außerhalb des Hauses, etwa Kinderwagen oder Gartenmöbel, zahlt die Hausratversicherung nicht. Nur Markisen oder Antennen, die zur Wohnung gehören, sind mit versichert.

- Eine Haftpflichtversicherung ist nicht nur für Hausbesitzer Pflicht, sondern auch für Mieter. Trifft beispielsweise ein vom Balkon gewehter Blumentopf einen Fußgänger, dann muss der Besitzer haften.

- Autobesitzer sind dieser Tage mit einer Kaskoversicherung gut beraten. Die Teilkasko haftet ab Windstärke acht auch für Unwetterschäden, etwa durch herabfallende Äste, umgeknickte Bäume oder herumfliegende Gegenstände. Auch Hagel ist über die Teilkasko versichert, ebenso Wasserschäden durch plötzliche Überschwemmungen oder vollgelaufene Tiefgaragen. Wer wider besseres Wissen durch eine überschwemmte Straße rollt, muss den Motorschaden allerdings aus eigener Tasche bezahlen. Wenn man wegen des Sturms selbst einen Schaden am eigenen Auto verursacht, etwa gegen eine Leitplanke gerät oder auf einen umgestürzten Baum auffährt, zahlt die Vollkaskoversicherung.

Egal ob Haus, Auto oder Einrichtung – sobald ein Schaden erkennbar wird, sollte die Versicherung informiert werden. Fotos sind auf jeden Fall sinnvoll, insbesondere wenn man Dinge schnell notdürftig reparieren muss, etwa ein abgedecktes Dach.  Auch eine Liste mit den zerstörten und beschädigten Gegenständen ist für die Versicherung hilfreich. Kaputte Gegenstände sollten aufgehoben werden, da sie als Beweismittel gegenüber der Versicherung dienen.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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