Nach Unfall gleich ins Krankenhaus Ist das Fahrerflucht?
16.10.2014, 12:09 UhrEin Autofahrer verursacht einen schweren Verkehrsunfall und verletzt sich dabei auch selbst. Ist es Fahrerflucht, wenn er sich erstmal ins Krankenhaus fahren lässt, statt auf die Polizei zu warten? Nicht unbedingt, sagt der Bundesgerichtshof.

Wer sich nach einem Unfall erstmal um die eigenen Wunden kümmert, begeht nicht unbedingt Fahrerflucht.
(Foto: imago/Westend61)
Wer einen Unfall verursacht und einfach weiterfährt, macht sich der Fahrerflucht schuldig. Doch unter Umständen darf man den Unfallort verlassen, ohne sich strafbar zu machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Autofahrer freigesprochen, der sich entfernt hatte, um sich im Krankenhaus versorgen zu lassen (Az.: 4 Str. 259/14).
Der Mann hatte einen Unfall verursacht und dabei einen Menschen schwer verletzt. Ob er danach gleich anhielt, lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Fest steht nur, dass er sich in den Wagen eines Bekannten flüchtete, der gerade an der Unfallstelle vorbeigefahren und nach rechts abgebogen war. Als der Unfallfahrer die Beifahrertür öffnete, merkte er, dass die Fingerkuppe des Mittelfingers seiner rechten Hand abgeknickt war und stark blutete. Daraufhin ließ er sich ins Krankenhaus bringen und rief 40 Minuten nach dem Crash die Polizei an.
Das Landgericht Magdeburg verurteilte den Mann unter anderem wegen Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der BGH hat das Urteil nun zum Teil aufgehoben, weil es einer rechtlichen Nachprüfung nicht standhalte. So habe das Gericht nicht eindeutig klären können, aus welchen Gründen sich der Mann tatsächlich vom Unfallort entfernt habe. Sofern er die blutende Wunde schon am Unfallort bemerkt habe und auch deshalb weggefahren sei, könnte sein Verschwinden gerechtfertigt gewesen sein. Das muss das Landgericht jetzt nochmal prüfen.
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Quelle: ntv.de, ino