Ratgeber

Schnell Einspruch einlegen Jetzt Soli-Erstattung sichern

Steuerzahler können unter Umständen auch rückwirkend vom Urteil zum Solidaritätszuschlag profitieren. Wer gegen Steuerbescheide aus dem Veranlagungszeitraum 2007 und 2008 Einspruch einlegt, könnte den Solidaritätszuschlag erstattet bekommen, falls das Bundesverfassungsgericht die Regelung für nichtig erklärt.

Für Einige schon zu spät

Nur diejenigen, die rechtzeitig Einspruch einlegen, können für die letzten Jahre Geld zurückbekommen.

Nur diejenigen, die rechtzeitig Einspruch einlegen, können für die letzten Jahre Geld zurückbekommen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Für Viele dürfte der Hinweis allerdings zu spät kommen. Der Einspruch muss nämlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids eingelegt werden. Für diejenigen, die ihre Steuererklärung pünktlich zum Stichtag 31.Mai abgegeben haben, ist das Rennen also schon gelaufen. Wer Verlängerung beantragt hat, etwa weil sich ein Steuerberater um die Angelegenheit kümmert, sollte handeln sobald der Steuerbescheid vorliegt. Das heißt: In einem Brief an das Finanzamt Einspruch einlegen und auf den Vorlagenbeschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts verweisen.

 

Das Finanzamt lässt die Einsprüche so lange ruhen, bis das Bundesverfassungsgericht ein endgültiges Urteil gefällt hat. Erklären die Richter den Soli tatsächlich für grundgesetzwidrig, bekommen diejenigen, die Einspruch eingelegt haben, für die entsprechenden Jahre eine Steuerrückerstattung. Möglicherweise räumt das Gericht dem Gesetzgeber aber auch eine Übergangsfrist ein. Der Steuerzahler ist dann zwar im Recht, bekommt aber kein Geld. Fällt das Urteil zugunsten des Fiskus aus, gibt es natürlich auch kein Geld.

Nutzen ohne Risiko

Auch wenn die Erfolgsaussichten nicht allzu hoch erscheinen, sollte man sein Glück wenigstens versuchen: "Mit dieser Verfahrensweise können die betroffenen Steuerzahler von einer positiven Gerichtsentscheidung profitieren, ohne selbst das Prozessrisiko und das Kostenrisiko tragen zu müssen", fasst der Bund der Steuerzahler den Nutzen des Einspruchs zusammen. Gerade für kinderlose Singles kann sich die Sache lohnen. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro liegt der Soli bei etwa 250 Euro, bei 50.000 Euro sind es knapp 620 Euro.

 

Der Bund der Steuerzahler hat das Bundesfinanzministerium aufgefordert, den Solidaritätszuschlag künftig mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu erheben. Dann könnten sich alle den Einspruch bei der nächsten Steuererklärung sparen.  

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen