Störrisches Tier Käufer bleibt auf Pferd sitzen
03.03.2009, 10:53 UhrDer Käufer eines störrischen Pferdes kann das Tier nicht ohne weiteres dem Verkäufer zurückgeben. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz nun entscheiden. Der Verkäufer muss demnach zuerst Gelegenheit bekommen, das Tier zu schulen oder ein Ersatzpferd zu beschaffen. Das Gericht wies die Klage eines Pferdekäufers auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages ab (Az.: 5 U 900/08).
Der Mann hatte das Reittier für seine Tochter gekauft. Der Verkäufer hatte angeblich versichert, es könne auch von Kindern geritten werden. Das Tier erwies sich jedoch als sehr nervös und warf die Tochter auch einmal ab. Der Kläger verlangte daraufhin, dass der Verkäufer das Pferd zurücknimmt und den Kaufpreis von 7000 Euro erstattet. Die Koblenzer Richter hielten dem Kläger jedoch entgegen, er habe vorschnell die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangt.
Quelle: ntv.de