Ratgeber

Zu große Füße fürs Auto Käufer muss weniger zahlen

Ein Autokäufer mit großen Füßen bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück - weil der Fußraum seines Sportcoups zu klein ist. Der Kläger und das Autohaus hatten einem Vergleich des Amtsgerichts in Wiesloch (Baden-Württemberg) zugestimmt. Der 1,87 Meter große Mann mit Schuhgröße 47 erhält knapp 1700 Euro und damit fünf Prozent des Kaufpreises für einen Volvo C70 zurück.

Der Kläger kann nicht mit Lederschuhen fahren, da der Fußraum oberhalb des Gaspedals zu eng ist. "Wenn ich mit Herren-Lederschuhen in Größe 47 fahre, kann ich mich da unten verhaken", erläuterte er das Problem. Dabei sei 47 eine gängige Größe. Er könne als Handelsvertreter nicht mit Sportschuhen bei Kunden auftauchen. Für den Aufwand, ständig seine Schuhe zu wechseln, forderte er eine Minderung des Kaufpreises, die er jetzt erhalten hat.

Quelle: ntv.de

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