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Moskau ist dicht Kann die Börse einfach so geschlossen werden?

Handel erstmal nicht möglich.

Handel erstmal nicht möglich.

(Foto: Maxim Shipenkov)

Der Krieg in der Ukraine wirkt sich auch auf die Aktienmärkte aus. Mit derzeit sinkenden Kursen. In Moskau ist die Börse hingegen seit Tagen zu - es können keine Wertpapiere mehr gehandelt werden. Stellt sich die Frage, ist das erlaubt und auch hierzulande möglich?

Die Moskauer Aktienbörse bleibt angesichts des Ukraine-Krieges wohl mindestens bis einschließlich 8. März geschlossen. Aktuell wird durch die russische Notenbank derart versucht, weitere massiven Kursverluste der dort gehandelten Werte zu verhindern und negative Auswirkungen der westlichen Sanktionen gegen Russland für Investoren abzuwenden.

Damit steuert die Moskauer Börse auf die längste Schließung in der jüngeren Geschichte zu. Für andere Börsen dieser Welt und auch die Deutsche Börse ist die durch den Krieg ausgelöste moderate Talfahrt allerdings bisher kein Grund, den Handel auszusetzen. Denn die Folge einer Schließung wäre Intransparenz, was eine noch größere Unsicherheit zu Folge hätte. Verwerfungen an den Märkten könnten dann noch drastischer ausfallen. Gerade in turbulenten Zeiten ist aber eine transparente und faire Preisbildung erforderlich, wie sie an Aktienmärkten stattfinde. Denn in Zeiten hoher Unsicherheit ist es wichtig, dass Börsen geöffnet sind, damit Marktteilnehmer in der Lage sind, ihre Risiken zu steuern, so argumentiert zumindest die Deutschen Börse.

Widerspruch zur Idee des wirtschaftlichen Liberalismus

Denn sind Handelsplätze für Wertpapiere geschlossen, kommen Anleger nicht mehr an ihr Geld - obwohl sie es in diesen Krisenzeiten vielleicht besonders dringend brauchen. "Es ist wichtig, dass die Märkte offen bleiben und die normalen Handelszeiten eingehalten werden, um die Vorteile der Preisfindung und den Zugang der Gesellschaft zu liquiden Mitteln zu sichern", argumentiert die World Federation of Exchanges (WFE), der weltweite Verband der Handelsplätze. Sprich, es wird ein Widerspruch zur Idee des wirtschaftlichen Liberalismus gesehen, da dort Märkte frei von Beeinflussung sein sollen.

Befürworter einer Aussetzung des Handels mit Wertpapieren - auch einzelner Unternehmen - sehen darin einen Anlegerschutz. So wird der Handel mit Aktien eines Unternehmens ausgesetzt, wenn dieses Unternehmen Pflichtmitteilungen zu tätigen hat, die einen erheblichen Einfluss auf den Kurs haben können, wie beispielsweise Insolvenzanträge, Fusionen eines Unternehmens oder Unternehmensübernahmen. Hierzu bekommen die Kontrollorgane die Pflichtmitteilung vor der Veröffentlichung und können den Handel aussetzen, bevor die Nachricht bekannt wird.

Bundesregierung gefragt

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Ungeachtet dessen gibt es aber Schutzmaßnahmen, auf die der Börsenbetreiber bei Turbulenzen zurückgreifen kann. So zum Beispiel die sogenannte Volatilitätsunterbrechung. Bei extremen Preisausschlägen eines Wertpapiers wird der Handel gestoppt. In dieser Zeit werden in einer Auktion alle Kauf- und Verkaufsaufträge gesammelt und anschließend ein neuer Preis ermittelt. Erst dann wird der Handel wieder aufgenommen.

Aber selbst wenn die Deutsche Börse hierzulande den Handel angesichts der Kriegs-Wirren einstellen wollte, gibt es dafür keine rechtliche Grundlage. Nur etwa bei technischen Störungen oder bei Hinweisen auf Marktmanipulation kann die Geschäftsführung der Börse den Handel insgesamt oder für einzelne Wertpapiere aussetzen. Selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) darf eine solche Maßnahme aber nicht anordnen. Vielmehr könne ein solcher Schritt nur von der Bundesregierung beschlossen werden.

(Dieser Artikel wurde am Freitag, 04. März 2022 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, awi

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