Stromanbieter, Dating-Börsen, Abos Kann man per E-Mail kündigen?
10.05.2014, 08:48 UhrNur noch ein Tag bleibt, um den Handyvertrag zu kündigen - zu wenig, um einen Brief zu schicken. Kein Problem: Denn auch wenn das viele Unternehmen anders sehen, sind auch Kündigungen per E-Mail gültig.
Ein Vertrag, der im Internet abgeschlossen werden kann, muss auch per E-Mail kündbar sein. Das hat das Verbraucherschutzministerium bestätigt. "Es ist nicht nur einfach, einen Vertrag im Internet zu schließen - man kann sich auch leichter von ihm lösen, als viele Verbraucher meinen und manche Unternehmer suggerieren", so der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber (SPD).
Vom Downloadportal bis zum Stromversorger verlangen viele Anbieter in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass die Kündigung schriftlich erfolgt. Was vielen Kunden dabei nicht klar ist: Für die Einhaltung der Schriftform reicht eine E-Mail schon aus. Ein eigenhändig unterschriebener Brief ist nicht nötig.
AGB, in denen Erklärungen eines Verbrauchers auf eine bestimmte Art und Weise verlangt werden - etwa per Brief oder per Fax - sind unwirksam. Kunden können sich daher erfolgreich gegen Behauptungen wehren, ihre Kündigung sei nicht wirksam, weil sie nicht in der verlangten Schriftform erfolgt sei. Nun muss man damit rechnen, dass Unternehmen auf ihren AGB beharren, im Extremfall kann die Sache also vor Gericht enden. Doch das Recht sei auf Seiten des Kunden, bestätigt das Verbraucherschutzministerium. Und auch wenn sich die Firma unnachgiebig gibt, könne man bei fristgerechter Kündigung auf jeden Fall die Zahlung einstellen.
Vor kurzem hat der Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich gegen eine Online-Dating-Börse geklagt. Diese hatte eine elektronische Kündigung in ihren AGB ausgeschlossen, der Aussttieg sollte nur per Brief oder Fax möglich sein. Das Landgericht München hielt das für unzulässig. In bestimmten Bereichen geht ohne schriftliche Kündigung aber weiterhin nichts: Arbeitsverhältnisse lassen sich ebenso wenig per E-Mail auflösen wie Mietverträge.
Quelle: ntv.de, ino/AFP