Wer zahlt? Kartendiebstahl aus dem Auto
10.03.2008, 14:35 UhrWer seine EC-Karte im Auto lässt, haftet bei einem Diebstahl ohne Einschränkung. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Auch wenn das Fahrzeug verschlossen war und sich die Karte in einer Handtasche befand, ist der Bestohlene nicht aus dem Schneider. Wer seine Karte unbeaufsichtigt zurücklässt, handelt grob fahrlässig, urteilten die Richter und wiesen die Klage einer Bankkundin ab (Az.: I-16 U 160/04).
Unbekannte hatten die Seitenscheibe ihres Autos eingeschlagen und ihre Handtasche mit der EC-Karte gestohlen. Die Klägerin machte geltend, die Bank müsse ihr den Betrag der mit der Karte von den Tätern getätigten Einkäufe erstatten. Sie habe mit dem Diebstahl nicht rechnen müssen. Das Gericht schloss sich der Argumentation der Bank an: Die Frau habe gegen die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der Karte verstoßen. Sie blieb daher auf dem Schaden sitzen.
Quelle: ntv.de