Ab 2010 für alle Steuerzahler Kassenbeiträge besser absetzbar
23.04.2008, 19:34 UhrVom Jahr 2010 an können voraussichtlich alle Steuerzahler einen größeren Teil ihrer Beiträge zu den Krankenkassen- und Pflegeversicherungen beim Fiskus absetzen. Das geht aus einer Vorlage des Bundesfinanzministeriums für den Haushaltsausschuss des Bundestages hervor. Darin wird dafür plädiert, das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowohl auf private als auch gesetzlich Versicherte anzuwenden. Für die öffentlichen Haushalte bedeutet das Karlsruher Urteil hohe Milliarden-Ausfälle.
Das Gericht hatte gefordert, die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung spätestens von Anfang 2010 an zu verbessern. Nach dem Mitte März veröffentlichten Urteil muss der Gesetzgeber bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Die Entscheidung betrifft formal zwar nur Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Allerdings hatte das Gericht klargestellt, dass die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung generell überprüft werden muss.
Hohe Milliarden-Ausfälle
Laut Tischvorlage wird geprüft, wie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sachgerecht umgesetzt werden kann. "Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen." Unmittelbar nach der Urteilsverkündung hieß es im Finanzministerium, das Urteil führe in allen öffentlichen Haushalten zu nennenswerten Einnahmeausfällen. In der Ministeriumsvorlage heißt es nun, nach gegenwärtiger Einschätzung dürfte die Umsetzung von 2010 an jährliche Steuermindereinnahmen "in einem mindestens hohen einstelligen Milliardenbereich verursachen". Die Höhe werde sich nach der konkreten Ausgestaltung der Neuregelung richten.
Intern geht das Finanzministerium laut "Handelsblatt" allein für den Bund von jährlichen Steuerausfällen von mindestens fünf Milliarden Euro aus. Nach Berechnungen des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung könnte das Urteil jährlich zwischen neun und 13 Milliarden Euro kosten.
Karlsruhe für mehr Absetzbarkeit
Mit seiner Entscheidung hatte Karlsruhe erstmals klargestellt, dass zum Existenzminimum nicht nur der Aufwand etwa für Nahrung, Kleidung, Hausrat, Wohnung und Heizung gehört. Nach dem Beschluss gehören auch Leistungen für eine ausreichende Kranken- und Pflegeversicherung dazu und müssen steuerlich abzugsfähig sein. Die Abzugsmöglichkeiten für private Krankenversicherungsbeiträge - nur darüber war entschieden worden - seien derzeit zu niedrig.
Damit folgte Karlsruhe dem Bundesfinanzhof, der das Verfahren dem Gericht zur Überprüfung vorgelegt hatte. Geklagt hatten ein freiberuflicher Rechtsanwalt und seine Ehefrau, die sechs Kinder haben. Sie wehrten sich dagegen, dass sie 1997 für die private Krankenversicherung der Familie rund 16 300 Euro bezahlten, aber nach den damaligen Bestimmungen nur gut 10.000 Euro als Sonderausgaben geltend machen konnten.
Quelle: ntv.de