Ratgeber

Vermieter ohne Anspruch Kaution kann verjähren

Drei Jahre nach Einzug kann ein Vermieter keine Kaution als Mietsicherheit mehr verlangen. Denn dieser Anspruch verjährt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem er entsteht. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor (Az.: 4 O 529/06). In dem Fall wurde bei Unterzeichnung des Mietvertrags im August 2002 die Zahlung einer Kaution von 13.050 Euro vereinbart.

Der Mieter bezog die Räumlichkeiten im September, zahlte aber nicht. Erst 2006 forderte der Vermieter das Geld ein und zog vor Gericht. Die Richter wiesen den Anspruch ab: Die für zivilrechtliche Ansprüche übliche Dreijahresfrist habe Ende 2002 begonnen, abgelaufen sei sie entsprechend Ende 2005.

Quelle: ntv.de

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