Ratgeber

Schwammig im Biss? Kebab muss gewachsen sein

Die Bezeichnung Hähnchen-Kebab darf laut Berliner Verwaltungsgericht nur verwendet werden, wenn die Mahlzeit mit gewachsenen Fleischstücken hergestellt wird. Wenn das Produkt dagegen aus "wie Brühwurstbrät zerkleinertem Fleisch besteht und deshalb schwammig im Biss ist", dürfe es nicht als Kebab verkauft werden.

Nein, schwammig darf er nicht schmecken, der Kebab.

Nein, schwammig darf er nicht schmecken, der Kebab.

(Foto: picture alliance / dpa)

"Hähnchen-Kebab" als Bezeichnung ist irreführend, wenn das Produkt nicht aus gewachsenen Fleischstücken, sondern auch aus wie Brühwurstbrät fein zerkleinertem Fleisch besteht, urteilt das Berliner Verwaltungsgericht.

Damit wies es die Klage eines niedersächsischen Herstellers ab, der Hähnchen-Kebab aus zerkleinertem und gewürztem Hähnchenfleisch, tiefgefroren und in einem Kunstdarm verkaufte. Der Hersteller hatte argumentiert, Kebab sei eine Fantasiebezeichnung. Die Angabe "aus Hähnchenfleisch zubereitet" auf der Verpackung mache zudem deutlich, dass es sich nicht um gewachsenes Fleisch handele.

Nach Angaben des Herstellers wird das bislang von ihm als "Hähnchen-Kebab" bezeichnete Produkt hergestellt, indem das Hähnchenfleisch mit Kochsalz und Gewürzen in einem Mischer vermengt und mittels einer Füllmaschine in einen Kunstdarm gefüllt wird. Die Kebab-Rohlinge würden dann erhitzt, herunter gekühlt und in die vorgesehene Stückgröße geschnitten. Abschließend erfolgen der Tiefkühlvorgang und die Verpackung. Der Produktionsprozess wird auf der Verpackung mit dem Hinweis "aus Hähnchenfleisch zubereitet, arttypisch gewürzt, durchgegart und geschnitten, tiefgefroren" beschrieben.

Der Hersteller hatte weiter argumentiert, dass "Kebab" eine Fantasiebezeichnung sei. Die Angabe "aus Hähnchenfleisch zubereitet" mache deutlich, dass es sich nicht um gewachsenes Fleisch handele. Die Behörde hatte in dieser Bezeichnung jedoch eine Irreführung des Verbrauchers gesehen, die durch die Abbildung von "echten" Fleischstücken auf der Verpackung verstärkt werde.

Laut dem Berliner Verwaltungsgericht versteht allerdings ein großer Teil der Verbraucher das Wort Kebab als Kurzform für Döner Kebab. Im Deutschen Lebensmittelbuch wiederum werde Hähnchen-Döner-Kebab als Mahlzeit aus dünnen Fleischscheiben definiert. Der Verbraucher erwarte also gewachsenes Hähnchenfleisch. Diese Erwartung werde auch nicht durch den Hinweis auf der Verpackung verändert.

Quelle: ntv.de, awi/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen