Ratgeber

Parken auf Mutter-Kind-Parkplätzen Kein Bußgeld bei Missachtung

Parkhausbetreiber reservieren häufig Raum für Mutter-Kind-Parkplätze. Das ist nett gemeint, allerdings droht bei Nichtbeachtung durch andere Autofahrer kein Bußgeld.

Wer Müttern mit Kindern auf Mutter-Kind-Parkplätzen den Vortritt lässt, beweist gute Erziehung. Eine Rechtspflicht dazu besteht aber nicht. Die Einrichtung von "Mutter-Kind-Parkplätzen" ist in der StVO nicht vorgesehen - auch wenn offiziell wirkende Zusatzzeichen mit einem entsprechenden Symbol diesen Anschein zu erwecken suchen.

Zwar können private Parkplatz- und Parkhausbetreiber eine bestimmte Nutzung vorsehen - ein Bußgeld droht indessen nicht. Die Zusatzzeichen sind nicht im Verkehrszeichenkatalog des Bundes eingetragen, somit kein offizielles Verkehrszeichen und ihre Missachtung daher auch nicht bußgeldbewehrt.

Quelle: ntv.de, sp-x

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