Ratgeber

Das ging ins Auge Kein Geld für Laser-OP

Wer keine Brille will, muss tief in die Tasche greifen.

Wer keine Brille will, muss tief in die Tasche greifen.

(Foto: picture-alliance / dpa)

Eine Lasik-Operation zur Behandlung von Fehlsichtigkeit ist keine medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme. Wenn auch eine Brille hilft, muss die private Krankenversicherung die Kosten dafür nicht übernehmen, entschied das Amtsgericht München (Az.: 112 C 25016/08).   

 

Geklagt hatte ein Mann, der nach einer Laser-Operation die Kosten bei seiner Krankenversicherung  eingefordert hatte. Dies lehnte die Versicherung ab, da weder eine Krankheit noch eine medizinisch notwendige Behandlung vorgelegen habe. Des Weiteren verwies die Kasse auf die erheblichen Risiken solch einer Operation. Die Richter folgten der Argumentation. Es fehle an der medizinischen Notwendigkeit, insbesondere da die Laser-Operation ein ungleich risikoreicheres Verfahren als das Tragen einer Brille sei. Eine Heilbehandlungsmaßnahme sei unter anderem dann medizinisch notwendig, wenn eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung stehe, die geeignet sei, die Krankheit zu heilen, zu bessern oder zu lindern.

Quelle: ntv.de, ino

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