Ratgeber

Wenn das Haus bebt Kein Recht auf Schmerzensgeld

Gibt es Schmerzensgeld für Erderschütterungen verursacht durch den Bergbau? Nein, urteilen die Karlsruher Bundesrichter und schmettern die Klage einer Frau ab. In der Nähe ihres Eigenheimes hatte die Ruhrkohle AG zwei Jahre lang Kohle abgebaut. Die Klägerin behauptet, sie sei dadurch krank geworden.

Wenn ein Wohnhaus durch Bergbau untertage bebt, haben die Betroffenen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Der Ausgleichsanspruch für die Beeinträchtigung von Grundstücken umfasse weder Gesundheitsschäden noch Schmerzensgeld, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. V ZR 142/09).

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(Foto: picture alliance / dpa)

Das Gericht wies die Klage einer Frau aus dem saarländischen Schmelz-Hüttersdorf ab. In der Nähe ihres Hauses baute die RAG Deutsche Steinkohle AG in einer Tiefe von mehr als 1300 Metern Kohle ab. Dabei kam es zu Erschütterungen, die auch an der Oberfläche zu spüren waren. Die 47 Jahre alte Klägerin machte deshalb psychische Schäden geltend und forderte mindestens 4000 Euro Schmerzensgeld. Sie leide unter Schlaflosigkeit und habe ständig Angst vor weiteren Beben.

Dünne Beweislage

Dennoch habe die Frau keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, entschied der BGH. Der allgemeine, verschuldensunabhängige Ausgleichsanspruch umfasse nur Wertminderungen eines Grundstücks. Für einen Anspruch auf Schmerzensgeld sei hingegen der Nachweis nötig, dass das Bergbauunternehmen schuldhaft gegen Bestimmungen zum Kohleabbau verstoßen habe.

Die Klägerin hatte zwar behauptet, die DSK habe den Abbau zu schnell vorangetrieben, jedoch in der Vorinstanz vor dem Landgericht keinen Beweis für diese Behauptung angeboten. Das wäre jedoch nötig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter, "auch wenn die Vorgänge unter Tage nur schwer einsehbar waren". Beispielsweise hätte die Klägerin Zeugen des Bergbauunternehmens oder einen Sachverständigen benennen können. So jedoch konnte der BGH, der ausschließlich Rechtsfragen prüft, kein Verschulden des Bergbauunternehmens feststellen.

Quelle: ntv.de, dpa

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