Mehr Lustreise als Arbeit Kein Unfallschutz auf Barbados
27.11.2008, 13:42 UhrWer von seinem Arbeitgeber mit einer Reise belohnt wird und sich dabei verletzt, kann das nicht als Arbeitsunfall geltend machen. Darauf hat das Düsseldorfer Sozialgericht hingewiesen (Az.: S 6 U 29/08). Sogenannte Incentive- Veranstaltungen stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Erholung im Vordergrund steht, befand das Gericht nach Mitteilung vom Donnerstag.
Im aktuellen Fall hatte sich ein 39-jähriger Vertriebsspezialist aus Ratingen bei einem fünftägigen Aufenthalt auf Barbados beide Füße gebrochen, als er von einem Segelschiff aus zwei Metern Höhe auf den Strand sprang. Der Ablaufplan der Reise habe zwar auch unternehmensbezogene Diskussionen vorgesehen, die Reise sei aber insgesamt eine Belohnung gewesen. Solche Motivationsreisen genössen keinen Versicherungsschutz, entschied das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de