Ratgeber

Arbeitsweg vom Betriebsrat Keine Fahrkostenerstattung

Ein von seiner bisherigen Arbeit freigestellter Betriebsrat, bekommt keine Fahrtkosten für den Arbeitsweg erstattet. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor, wie der Personalverlag in Bonn mitteilt (Az.:11 TaBV 3/05). Der Arbeitnehmer muss nur Fahrtkosten erstatten, die im Rahmen der Arbeit als Betriebsrat anfallen. Dazu gehören etwa Fahrten zu Sitzungen des Gesamtbetriebsrates und zu Behörden und Gerichtsverhandlungen. Der Weg zum Arbeitsplatz fällt nicht darunter, auch wenn er durch die neue Tätigkeit weiter wurde.

In dem Fall war ein Filialleiter als Mitglied des Betriebsrates von seiner Arbeit freigestellt worden. Statt in die nahe gelegene Filiale musste er nun zum weiter entfernten Hauptsitz des Unternehmens fahren. Er verlangte die Erstattung der Fahrtkosten. Der Arbeitgeber verweigerte dies. Zu Recht, wie das Gericht urteilte. Der Arbeitgeber müsse die Fahrtkosten nur dann erstatten, wenn das Betriebsratsmitglied die Fahrt antritt, um seiner Betriebsratstätigkeit nachzukommen, obwohl es an diesem Tag sonst gar nicht hätte in den Betrieb kommen müssen, so der Personalverlag.

Quelle: ntv.de

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