Vollrausch am Steuer Kfz-Versicherung zahlt nicht
08.02.2012, 17:49 UhrWer sich volltrunken ans Steuer setzt, kann sich nicht darauf verlassen, dass die Kfz-Versicherung zahlt, falls es zu einem Unfall kommt. Zwar sind Versicherer grundsätzlich auch bei grober Fahrlässigkeit in der Pflicht. Im Einzelfall kann der Schutz aber dennoch ausgeschlossen sein, entscheidet der BGH.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt hart bei Alkoholfahrten: Wer volltrunken Auto fährt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Damit stärkten die Karlsruher Richter erneut die Interessen von Versicherern.
Ein Mann war mit mehr als 2,1 Promille Alkohol im Blut in eine Grundstücksmauer gefahren. Als er seiner Versicherung den Schaden meldete, zahlte diese zunächst, wollte dann aber das Geld zurück. Sie berief sich dabei auf die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung: Danach kann die Versicherungsleistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden gekürzt werden.
Eine Kürzung auf Null sei in Ausnahmefällen möglich, wenn der Autofahrer so fahrlässig sei, dass man ihm schon fast eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt unterstellen müsse, so die Richter jetzt. Außerdem sei immer eine Abwägung der Umstände des Einzelfalles nötig (Az. IV ZR 251/10). Der BGH hatte bereits in einem ähnlichen Fall ein vergleichbares Urteil gefällt. Damals war ein Mann mit 2,7 Promille gegen einen Laternenpfahl gerauscht. Seine Vollkasko-Versicherung verweigerte die Zahlung wegen absoluter Fahruntüchtigkeit.
Quelle: ntv.de, dpa